BUND Landesverband Brandenburg
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Brandenburg

Chemische Beeinträchtigung des Grundwassers erwiesen. BUND Brandenburg will gegen den Tagebau Welzow Süd I in Revision.

10. April 2019 | Kohle, Flüsse & Gewässer

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND Brandenburg, Greenpeace und ClientEarth

Einleitstellen am Tagebau Welzow-Süd in Brandenburg, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Ein Klagebündnis aus BUND Brandenburg, Client Earth und Greenpeace hat einen Antrag auf Zulassung der Revision an das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg gestellt. Die Umweltschützer wollen die Aufhebung der Wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebau Welzow Süd erreichen.

Durch fortgesetztes Abpumpen des Grundwassers im Tagebau Welzow wird der Wasserhaushalt der Region langfristig sowohl in physikalischer als auch in chemischer Hinsicht geschädigt. Eine physikalische Schädigung, die beim Tagebau durch das Abpumpen des Grundwassers und damit durch die Reduzierung der Grundwassermenge stattfindet, ist nur im Rahmen einer Ausnahme für ein höherrangiges Interesse möglich. Eine chemische Verschlechterung von Grundwasser allein ist nicht erlaubnisfähig, auch nicht im Rahmen einer Ausnahme. Das Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass die Verschlechterung des Grundwassers in chemischer Hinsicht durch eine physikalische Veränderung hervorgerufen wird und deshalb ausnahmefähig wäre.

Die bergbauliche Tätigkeit, die den maßgeblichen und vor allem einen selbständigen Beitrag zur Verschlechterung des chemischen Zustandes des Grundwassers leistet, hat es aber nicht betrachtet. Ein wesentlicher Sinn des Wasserhaushaltsrechts ist aber der Schutz des Grundwassers vor selbständigen chemischen Verschlechterungen. "Der Wasserhaushalt wird auch lange nach dem Ende des Tagebaubetriebs durch Eisen und Sulfat belastet", so Axel Kruschat Geschäftsführer des BUND Brandenburg. "Der Gesetzgeber hat bestimmt nicht vorgehabt, solche gravierenden Schädigungen durch die Hintertür zuzulassen." Der BUND will mit dem Berufungsantrag erreichen, dass endlich alle Maßnahmen zur Minimierung der Schäden durch den Tagebau ergriffen werden. Hilfe erhält der BUND dabei von Greenpeace und ClientEarth. "Wir unterstützen jede Anstrengung die schädlichen Auswirkungen des Braunkohleabbaus zu verringern", so Anike Peters, Energieexpertin von Greenpeace. "Der Abbau und die Verbrennung von Braunkohle befeuern nicht nur den Klimawandel, sondern haben auch direkte negative Auswirkungen auf den Gewässerzustand der Region." "Es ist für uns ein wichtiges Anliegen, dass diese Grundsatzfrage zur Anwendung des Wasserrechts geklärt wird. Das Recht muss das Grundwasser vor erheblichen chemischen Beeinträchtigungen schützen", so Ida Westphal, Juristin bei ClientEarth. "Das Gericht muss daher anerkennen, dass das Landesbergamt eine rechtlich unzulässige Ausnahme für den Tagebau erteilt hat. Der Antrag auf Revisionszulassung ist der nächste Schritt in diese Richtung."

Hintergrund: Der BUND Brandenburg kämpft seit 2008 gegen die wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus Welzow Süd. Durch den Tagebau werden jährlich ca. 66 Mio. Kubikmeter Grundwasser in die Spree abgeleitet. Durch die Belüftung des Deckgebirges kommt es zu Einträgen von Sulfat und Eisenocker. Diese Beeinträchtigung wird sich erst in vollem Umfang nach dem Grundwasseranstieg nach Einstellung des Tagebaubetriebes zeigen. Sowohl der Bergbaubetreiber LEAG als auch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) weigern sich Minimierungsmaßnahmen, wie sie beispielsweise im Tagebau Garzweiler stattfinden, umzusetzen. Der BUND Brandenburg hat nach Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt und die Zulassung der Revision beantragt.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb