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Verockerte Fließe um den Tagebau Welzow Süd: BUND legt Beschwerde bei Staatsanwaltschaft ein

02. Juni 2016 | Kohle, Klimawandel, Energiewende

Der BUND Brandenburg hat bei der Staatsanwaltschaft Cottbus Beschwerde wegen der Einstellung der Strafanzeige wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung eingelegt.

Der BUND Brandenburg hatte 2014 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen der Verunreinigung der Fließgewässer rund um den Tagebau Welzow Süd eingelegt. Der BUND hatte nach eigenen Ermittlungen festgestellt, dass weder die Eingreifwerte bei der Eisenbelastung eingehalten wurden, noch dass die Überwachungsmessungen an den Einleitstellen direkt erfolgen. Außerdem waren an den Fließen erhebliche Verockerungen zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch im Mai 2015 ein, nachdem lediglich eine Unterrichtung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (Bergamt) erfolgt war. Weitere Ermittlungen oder Anhörungen von Zeugen erfolgten nicht.

Nachdem der BUND Brandenburg Akteneinsicht im Bergamt genommen hat, ist nun klar, dass das Bergamt die gesamte Zeit über die Verockerung informiert war, aber nur sehr schlecht seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. So wurden, nachdem sich herausstellte, dass die Eisenwerte nicht einzuhalten sind, einfach die Messpunkte auf Antrag von Vattenfall verlegt. Außerdem wurden die Werte nur in Form von Quartalsdurchschnittswerten an das Bergamt gemeldet, was der Wasserrechtlichen Erlaubnis widerspricht. „Die Werte für die Eisenbelastung sind als Eingreifwerte definiert worden. Das heißt, wenn die Werte überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Eisenbelastungen in den Griff zu bekommen. Voraussetzung ist aber, dass<link> man zeitnah die Werte überprüft und nicht erst nach Ablauf von drei Monaten“, so Axel Kruschat, Geschäftsführer beim BUND Brandenburg. „Mal abgesehen davon, dass die Werte in der Wasserrechtlichen Erlaubnis schon viel zu hoch angesetzt waren, kann man so keine Verockerungen verhindern. Die Fließe wurden schlicht als Absetzbecken geopfert“, so Kruschat weiter.

Dies alles hätte der Staatsanwaltschaft bei einer Akteneinsicht im Bergamt auffallen können. „Nur leider hat diese durch die Staatsanwaltschaft niemals stattgefunden“, so Kruschat. „Wir haben das jetzt für die Staatsanwaltschaft erledigt und hoffen, dass die Ergebnisse auch genutzt werden. Eins muss aber jetzt schon klar sein: Ein Bergamt, das der Bergbaufirma Vattenfall quasi alles genehmigte, was sie sich wünschte, ist nicht in der Lage für die Durchsetzung von Gemeinwohlinteressen gegenüber großen Konzernen wie EPH zu sorgen.“

Die Untersuchungen der Gewässer um den Tagebau Welzow Süd durch den BUND Brandenburg wurden von Greenpeace und dem Bürgerbegehren Klimaschutz unterstützt.

Die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Cottbus können Sie hier und die dazugehörige Anlage zur Akteneinsicht hier herunterladen.  

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