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BUND fordert Grenzwert für Sulfatbelastung durch Tagebau Welzow

26. Juni 2018 | Kohle, Flüsse & Gewässer

Bach mit ockerfarbenem Wasser Einleitung sulfatbelasteter Abwässer aus Braunkohletagebau in Fließgewässer im Tagebaugebiet Welzow Süd, Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Im Beteiligungsverfahren für die Verlängerung der Wasserrechtlichen Erlaubnis des Tagebaus Welzow-Süd I fordert der BUND Brandenburg unter anderem die Festsetzung eines Sulfatgrenzwertes. Am gestrigen Montag, dem 25.6.2018, wurde in Cottbus beim Scoping-Termin der Untersuchungsrahmen für die durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betrachtet die Pläne der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), den Tagebau Welzow-Süd I auch nach 2023 fortzuführen außerordentlich kritisch. „Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde beantragt, um das Grundwasser für den Braunkohlenabbau abzupumpen und diesen so weiter zu ermöglichen. Die Verbrennung von Braunkohle setzt jedoch erhebliche Mengen klimarelevanter Gase frei und ist daher mit dem notwendigen Klimaschutz nicht vereinbar. Schon allein deshalb darf die Genehmigung nicht erteilt werden“, erklärt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. Der Umweltverband fordert, dass die LEAG darstellt, welche Auswirkungen die weitere Braunkohleverstromung auf die Einhaltung der Klimaschutzziele des Landes Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland hat.

Darüber hinaus sind negative Auswirkungen auf die bereits stark verschmutzen Gewässer der Region zu erwarten. „Eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis würde bedeuten, dass noch mehr mit Sulfat, Eisen, Arsen und Schwermetallen belastetes Grubenwasser in die Spree und andere Fließgewässer eingeleitet wird. Die Trinkwasserversorgung von Berlin ist bereits jetzt durch die Sulfatbelastung aus den Tagebauen bedroht. Hier muss mindestens ein verbindlicher Sulfatgrenzwert für die Einleitung festgelegt werden“, so Kruschat weiter. Der BUND sieht in der abzusehenden weiteren Belastung außerdem einen Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU, die ein Verschlechterungsverbot enthält. Außerdem würden Gebiete, die zum NATURA-2000-Schutzgebietssystem der EU gehören, beeinträchtigt werden.

Die wasserrechtliche Erlaubnis würde durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilt werden, das auch schon eine Erlaubnis für die Jahre 2009 bis 2022 erteilt hatte. Da diese Erlaubnis aus Sicht der Umweltschützer rechtsfehlerhaft ist, hatte der BUND Brandenburg Rechtsmittel eingelegt, über die noch nicht abschließend entschieden wurde. Kern der Klage: Zwischen dem Tagebau Welzow-Süd und dem Lausitzer Seenland soll eine Dichtwand verhindern, dass das Wasser aus der erweiterten Restlochkette in den Tagebau abfließt. Der Dichtwandverlauf wurde aber so gewählt, dass auch der neu geplante Tagebau Welzow-Süd II entwässert wird, obwohl dieser noch nicht genehmigt ist und der BUND Brandenburg dagegen Normenkontrollklage erhoben hat.

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