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Land hat offenbar keine eigenen Zahlen zu Braunkohle-Folgekosten

06. November 2019 | Kohle

Tagebau Welzow-Süd, Foto: Axel Kruschat/BUND Brandenburg

Die rot-rote Landesregierung hat offenbar keine eigenen Berechnungen oder Prüfberichte zu der Höhe der drohenden Bergbaufolgekosten durch die LEAG-Braunkohletagebaue erstellen lassen. Dies geht aus Antworten des Landesbergamtes hervor. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg und die Organisation ClientEarth hatten Ende August dieses Jahres einen Antrag auf die Festsetzung von Sicherheitsleistungen für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Welzow-Süd beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) gestellt. Dieser Antrag enthielt auch einen Antrag auf Akteneinsicht – ausdrücklich auch in aktuelle Kostenschätzungen und etwaige Prüfberichte des Landes. 

Weder dem Landesbergamt noch dem Wirtschaftsministerium liegen demnach eigene Abschätzungen zu der Höhe der Folgekosten des Tagebaus Welzow-Süd vor. „Die Regierung hat sich offenbar blind auf die Berechnungen der LEAG in ihrem sogenannten Vorsorgekonzept verlassen“, schlussfolgert Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. Das Vorsorgekonzept ist die Basis der am 1. Juli 2019 abgeschlossenen Vorsorgevereinbarung zwischen Land und der LEAG. „Große Teile der Vorsorgevereinbarung wurden uns mit Berufung auf angebliche Betriebsgeheimnisse nur geschwärzt oder gar nicht zur Verfügung gestellt. Der Öffentlichkeit wird somit die Möglichkeit verwehrt, die Plausibilität der Berechnungen zu überprüfen. Wenn nun nicht einmal das Wirtschaftsministerium eine solche Prüfung durchgeführt hat, dann ist das mehr als besorgniserregend“, so Kruschat weiter.

Die Umweltschützer fordern die neue Landesregierung auf, dies nun umgehend nachzuholen und die Ergebnisse transparent zu machen. Kruschat: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, wie hoch die Kosten realistisch ausfallen und wie die LEAG für diese aufkommen will. Schließlich bleiben die Steuerzahler*innen im Zweifel auf den Milliardenkosten sitzen.“ Der transparenten Berechnung müsse dann schnell die Erhebung von Sicherheitsleistungen in voller Höhe folgen. „Die bestehende Vorsorgevereinbarung bietet keine ausreichende Sicherheit, dass die Gelder wirklich zur Verfügung stehen“, betont Kruschat.

Laut Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen will die neue Regierung „vor dem Hintergrund energiepolitischer Entwicklungen und der wirtschaftlichen Situation des Tagebaubetreibers die Verhängung von Sicherheitsleistungen nach Bundesbergrecht auch weiterhin intensiv prüfen und gegebenenfalls durchführen“.

Auf die Notwendigkeit von transparenten Berechnungen und die Erhebung von Sicherheitsleistungen weist auch ein heute erschienenes Policy Paper „Braunkohle Folgekosten: Verursachergerechte Finanzierung sicherstellen“ vom FÖS (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.) hin.

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