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Konzept zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Welzow-Süd überholt.

15. Oktober 2019

Das Konzept der Lausitz Energie Bergbau (LE-B AG) vom 25. September 2018 zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Welzow Süd ist durch spätestens den Kohlekompromiss überholt. Im Konzept werden Einnahmen aus dem Kohleverkauf bis 2042 erwartet. Wenn bis 2038 aus der Braunkohleverstromung ausgestiegen werden soll, können diese Einnahmen nicht erzielt werden. Es ist deshalb dringend notwendig Sicherheitsleistungen vom Konzern LEAG einzufordern.

Der BUND Brandenburg und die Organisation ClientEarth haben am 21. September 2019 einen Antrag auf die Festsetzung von Sicherheitsleistungen für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Welzow Süd beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) gestellt. Dieser Antrag enthielt auch einen Antrag auf Akteneinsicht, der nun erste Ergebnisse gebracht hat. Die LE-B AG gehört zum LEAG Konzern und umfasst die Bergbausparte für die Förderung der Braunkohle in Tagebauen.

„Es ist offensichtlich, dass das von der LE-B AG vorgelegte Vorsorgekonzept nicht funktionieren kann. Man kann 2042 keine Einnahmen aus der Braunkohleförderung erzielen, wenn man ab 2038 keine Braunkohle mehr abbauen will“, so Anton Kröber vom BUND Landesvorstand Brandenburg. „Das Bergamt ist zum Handeln aufgefordert. Wenn Schaden vom Land Brandenburg abgewendet werden soll, müssen jetzt Sicherheitsleistungen festgesetzt werden.“

Trotz vieler Schwärzungen ist erkennbar, dass die LE-B AG bis zum Jahr 2042 Einnahmen erwirtschaften will, mit denen die Kosten für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaufläche gedeckt werden sollen (1). Aufgrund der Schwärzungen ist nicht erkennbar, ob die erwarteten Einnahmen als realistisch angesehen werden können. Fest steht aber, dass - wenn die Forderungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, der sogenannte Kohlekompromiss umgesetzt werden und ein Kohleausstieg bis 2038 stattfinden soll - spätestens ab diesem Zeitpunkt kein positiver Cashflow zu erwarten ist. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass jeder Tagebau für sich die Rekultivierungskosten erwirtschaften muss. Das heißt die Erträge aus dem Tagebau Welzow müssen die Kosten für dessen Rekultivierung decken. Daraus folgt: Bis 2033 müssen die Mittel zur Rekultivierung von Tagebau Welzow Süd bereitstehen.

Noch schwieriger wird die Situation, wenn der Kohlausstieg bis 2030 erfolgt, so wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens und zur Vermeidung eines unkontrollierbaren Klimawandels notwendig ist. „Damit ist das Konzept vom Kohlekompromiss überholt und es muss auf Sicherheitsleistungen zurückgegriffen werden“, so Kröber weiter.

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