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Braunkohle-Folgekosten: Gelder müssen auch bei konsequentem Klimaschutz zur Verfügung stehen

08. November 2018 | Kohle, Klimawandel

Tagebau Welzow-Süd in Brandenburg, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

In der gestrigen Sitzung des brandenburgischen Wirtschaftsausschusses bestätigte Wirtschaftsstaatssekretär Fischer die dpa-Berichterstattung, der zufolge in Brandenburg eine Zweckgesellschaft zur Absicherung der Tagebaufolgekosten – zumindest die des Tagebaus Welzow-Süd – gegründet werden soll. Der brandenburgische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die generelle Bewegung der Landesregierung in der Sache, kritisierte eine Zweckgesellschaft jedoch als unbefriedigende Lösung.

Der Geschäftsführer des BUND Brandenburg, Axel Kruschat, sagt dazu: „Die Ankündigung des Wirtschaftsministeriums nach langem Zögern endlich auch in Brandenburg über eine insolvenzfeste Sicherung der Rückstellungen nachzudenken, ist begrüßenswert. Jedoch ist unklar, warum der LEAG mit der Einrichtung einer Zweckgesellschaft derart entgegen gekommen werden soll. Nach dem Bundesberggesetz besteht die einfache Möglichkeit Sicherheitsleistungen, beispielsweise als Bankbürgschaften, einzuziehen.“ Es bleibe natürlich abzuwarten, wie diese Zweckgesellschaft im Detail aussehen werde. Man dürfe jedenfalls die Fehler in Sachsen nicht wiederholen. „In Sachsen soll das Sondervermögen, welches in die Zweckgesellschaft eingezahlt werden soll, aus dem ‚laufenden positiven Cash-Flow‘ aufgebaut werden. Doch gibt es einen solchen überhaupt noch? Und was passiert bei dem bis 2030 dringend nötigen Kohleausstieg?“, fragt Kruschat.

So ist nach Informationen der sächsischen Linken-Fraktion unklar, ob das Sondervermögen für den Tagebau Nochten jemals in voller Höhe zur Verfügung stehen wird. Die Einzahlung wird dort an verschiedene Bedingungen (z.B. „keine Einschränkung der Rahmenbedingungen für Kraftwerke und Tagebaue“) geknüpft und muss bis 2042 fortgesetzt werden, um ausreichend Mittel zu generieren. Um die Pariser Klimaziele einzuhalten ist aber ein Kohleausstieg deutlich vorher notwendig. „Für die Sicherung der Tagebau-Folgekosten muss auch im Falle eines konsequenten Klimaschutzes gesorgt sein. Deswegen muss das Bergamt schnellstmöglich bedingungslose Sicherheitsleistungen für beide brandenburgischen Tagebaue einfordern“, betont Kruschat.

Die dpa hatte am 1.11.2018 berichtet, dass analog zu dem Vorgehen in Sachsen auch in Brandenburg mit dem Bergbaubetreiber LEAG über die Einrichtung einer Zweckgesellschaft verhandelt werde, in welche Gelder zur Absicherung der Folgekosten des Braunkohletagebaus eingezahlt werden sollen. Staatssekretär Fischer gab im Ausschuss bekannt, dass möglichst bis zum Jahresende eine Einigung erzielt werden solle. Bereits in der nächsten Woche soll das lang erwartete Kostengutachten von Sachsen und Brandenburg veröffentlich werden.

Eine Studie des FÖS hat im September 2018 im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und dem BUND-Bundesverband die Situationen in den Braunkohleländern hinsichtlich der Sicherung der Folgekosten ausgewertet und Forderungen formuliert, darunter die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds und die Verabschiedung eines Nachhaftungsgesetzes.

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