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Wassergesetz: Subventionierte Wasserverschmutzung soll weitergehen

12. Juli 2017 | Flüsse & Gewässer, Klimawandel, Energiewende, Kohle

Aktion zur Novellierung des Wassergesetzes am 14.6.17 vor dem Landtag in Potsdam, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Der BUND Brandenburg kritisiert die vorgeschlagene Novellierung des Wassergesetzes. In der heutigen Anhörung im Umweltausschuss legte Geschäftsführer Axel Kruschat die Positionen des Umweltverbandes dar. Hauptkritikpunkte sind, dass sowohl in der Landwirtschaft als auch im Bergbau die falschen Anreize bei der Nutzung von Wasser gesetzt werden. Beim Schutz der Gewässer vor Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft wird auf das wesentlichste Instrument ‒ den Gewässerrandstreifen ‒ verzichtet.

"Die Landesregierung schreibt selbst in ihrem Gesetzesentwurf, dass das Wassernutzungsentgelt eine Lenkungsfunktion haben soll. Umso unverständlicher ist, dass die Braunkohletagebaue weiterhin von den Gebühren komplett befreit sein sollen. Immerhin verbrauchen die Tagebaue mit 800 000 m³ pro Tag über ein Drittel des geförderten Grundwassers. Und sie sind für die massive Belastung der Gewässer mit Sulfat verantwortlich. Das ist subventionierte Wasserverschmutzung", erklärt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.

Auch das extrem geringe Entgelt für die Entnahme von Kühlwasser für die Braunkohlekraftwerke wird kritisiert. Es soll nach Willen der Landesregierung lediglich von 0,5 Cent pro Kubikmeter auf 0,58 Cent angehoben werden. Für Trinkwasser werden 10 Cent fällig. "Die Unterstützung der klimaschädlichen Braunkohleverstromung ist nicht mehr zeitgemäß - vor allem, wenn man bedenkt, dass Kühlwasser bedeutet, dass riesige Mengen an Energie verschenkt werden. Der Anreiz sollte heutzutage ganz klar auf der Nutzung der Abwärme, das heißt auf Kraft-Wärme-Kopplung, liegen", so Kruschat weiter.

Die Befreiung der Landwirtschaft von den Wassergebühren für die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen zum Zweck der Bewässerung gehe ebenfalls vollkommen in die falsche Richtung. "Durch den Klimawandel leiden schon jetzt zahlreiche Gewässer in Brandenburg unter sinkenden Wasserständen. Der sparsame Umgang mit der kostbaren Ressource wird sicher nicht angeregt, wenn das Wasser kostenlos zur Verfügung steht", ergänzt Kruschat. 

Das wichtigste Instrument zum Schutz der Gewässer vor schädlichen Stoffeinträgen von landwirtschaftlichen Flächen, den Gewässerrandstreifen, soll es nach dem Gesetzesentwurf nur noch auf freiwilliger Basis geben. Nur bei Gewässern in schlechtem ökologischen Zustand sollen Rechtsverordnungen erlassen werden, wenn keine freiwilligen Vereinbarungen zustande kommen. Fraglich ist, ob die im Bundeswasserhaushaltsgesetz festgeschrieben fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen weiterhin gelten sollen oder ob diese aufgehoben werden. "Über die Hälfte der Oberflächengewässer in Brandenburg verfehlen den guten Zustand aufgrund von Stickstoffeinträgen - und diese kommen überwiegend aus der Landwirtschaft. Gewässerrandstreifen können hier viel verbessern. Eine verbindliche Regelung für zehn Meter breite Streifen beidseitig der Gewässer, auf denen der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden untersagt ist, sind deutlich einfacher umzusetzen und zu überwachen, als das vorgeschlagene System von Freiwilligkeit und Rechtsverordnungen", meint Kruschat.

Für Rückfragen:

Axel Kruschat, BUND Brandenburg, Tel. 0331-237 00 143 oder 0179/59 11 698, bund.brandenburg(at)bund.net 

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