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Kein Bebauungsplan für die Erweiterung der Schweinemastanlage in Tornitz!

21. März 2018 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

NABU und BUND Brandenburg wenden sich mit gemeinsamem Appell an die Stadtverordneten in Vetschau.

Anlässlich der vorliegenden Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Schweinemastanlage in Tornitz, die am Donnerstag in die Stadtverordnetenversammlung in Vetschau eingebracht werden soll, wenden sich die beiden Umweltverbände BUND und NABU an die Kommunalvertreter, den Aufstellungsbeschluss nicht zu fassen. Der in Frage stehende Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Erweiterung der Nutztierhaltungsanlage auf 67.330 Tierplätze. Die Anlage ist bereits jetzt eine der größten ihrer Art in Deutschland. Aus Sicht der Umweltschützer gehen von ihr Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt aus.

“Die Tierfabrik in der Lausitz gehört bereits jetzt zu den größten Umweltverschmutzern in Brandenburg überhaupt. Diese Form der industriellen Fleischerzeugung hat mit Landwirtschaft nichts zu tun”, sagte Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg.

“Die Aufstellung eines Bebauungsplans würde Strukturen zementieren, die gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert sind”, sagte Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. “Eine Erweiterung der Schweinemastanlage in Tornitz steht einer dringend benötigten Kehrtwende in der Nutztierhaltung entgegen”, so Carsten Preuß weiter.

Am Donnerstag werden die Stadtverordneten in Vetschau voraussichtlich über einen Bebauungsplan für die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in Tornitz bei Vetschau entscheiden. In einem gemeinsamen Brief an die Stadtverordneten empfehlen die Umweltverbände NABU und BUND Brandenburg, mit “nein” zu stimmen. Denn gegen die Schweinemastanlage läuft derzeit ein Gerichtsverfahren. Vor gut drei Jahren hatte das Landesumweltamt die Erweiterung der Anlage auf 67.300 Tierplätze genehmigt, Dagegen hatte der NABU Brandenburg zusammen mit der Bürgerinitiative Schweinewind Widerspruch eingelegt und zunächst mit in einem Eilverfahren einen Baustopp erwirken können. Sowohl über den Widerspruch, als auch über das Berufungsverfahren gegen den Eilantrag ist noch nicht entschieden. Zusätzlich dazu benötigt der Betreiber für die Erweiterung noch einem Bebauungsplan. Grund dafür ist eine Änderung des Baurechts aus dem Jahr 2013.

Demnach werden Tierhaltungsanlagen dieser Größenordnung nicht mehr privilegiert behandelt und benötigen die Aufstellung eines B-Plans für Baumaßnahmen im Außenbereich einer Gemeinde. Um die Planungen baurechtlich abzusichern, liegt nun für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag eine entsprechende Beschlussvorlage vor. Sowohl der NABU, als auch der BUND Brandenburg vertreten in zahlreichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren großer Nutztierhaltungsanlagen in Brandenburg die Belange des Naturschutzes.

Gemeinsam zählen sie zu den Initiatorinnen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg und des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg. Im Rahmen des Aktionsbündnisses haben sie 2016 die Kampagne “Stoppt den Megastall!” gestartet und wollen durch die enge Vernetzung von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Tierschutzorganisationen, sowie Fachanwälten und Umweltgutachter*innen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nutzen und große Stallbauvorhaben bereits im Genehmigungsverfahren stoppen.

Der gemeinsame Brief als PDF

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