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Foto: Martin Hahn

Wölfe im Land Brandenburg

In Brandenburg leben momentan 47 Wolfsrudel und 10 Paare auf insgesamt 57 Territorien. Die ersten Wölfe haben sich 2007 in Brandenburg niedergelassen. 2009 gab es die ersten Welpen in Brandenburg.

Das Wolfsrudel

Anders als in manch anderen Ländern auf der Welt besteht ein Wolfsrudel in Brandenburg aus den Elterntieren, den Welpen und den Jungtieren aus dem Vorjahr, die als Jährlinge bezeichnet werden. Deswegen sind die Rudel hierzulande klassische Familienverbände. Ein Wolfspaar bleibt oft sein ganzes Leben zusammen. Wenn die Jungtiere alt genug sind, verlassen sie das Revier der Eltern, um sich ihr eigenes Territorium zu suchen. Dabei müssen sie oft weite Strecken zurücklegen. Die Größe des vom Rudel besetzten Gebietes hängt stark mit dem Nahrungsangebot zusammen. Je weniger Nahrung zu finden ist, desto größer ist das Revier. In Brandenburg sind die Reviere zwischen 150 und 350 Quadratkilometer, durchschnittlich 200 Quadratkilometer groß.

Aktuelle Daten zum Wolfsbestand in Brandenburg finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg

Was frisst der Wolf?

Durch Untersuchungen von Wolflosungen, wie die Hinterlassenschaften des Wolfes genannt werden, konnte in den letzten Jahren sehr genau das Nahrungsspektrum der Brandenburger Wölfe analysiert werden. Sowohl Reh-, Rot- und Schwarzwild sowie Hasen, Mäuse und Vögel konnten in den Losungen festgestellt werden. Wildtiere machen über 99 Prozent des Beutespektrums der Brandenburger Wölfe aus. Weniger als ein Prozent der Nahrung basiert auf Nutztieren. Insbesondere Schafe werden dabei von Wölfen angegriffen, aber auch Kälber und Ziegen werden gefressen. Wolfsangriffe auf Weidetiere können in den meisten Fällen durch spezielle Zäune und/oder durch Herdenschutzhunde verhindert werden.

Rechtlicher Schutz des Wolfes

Der Wolf (Canis lupus) ist eine gesetzlich geschützte Art gemäß Art. 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie. Diese europarechtliche Vorgabe wird durch § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt und der Wolf somit besonders und streng geschützt. Verboten ist jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen.

Mehr Informationen zum Wolf finden Sie auf den Seiten des Landesamts für Umwelt (LfU). Hier geht es direkt zur Wolf-Seite des Lfu.

Konfliktverminderung durch Abschuss?

Immer wieder wird ein Abschuss bzw. eine Regulation der Wölfe gefordert, um die Konflikte mit den Weidetierhaltern zu lösen. Selbst wenn der Wolf seinen strengen Schutzstatus nach europäischen und deutschen Recht irgendwann verlieren sollte, ist der willkürliche Abschuss von Wölfen auf Dauer nicht von Erfolg gekrönt. So zeigt die Studie von Wielgus und Peebles aus dem Jahr 2006, dass diese Form des Eingriffes in die Population in den Folgejahren die Nutztierrisszahlen sogar erhöhen kann.

Auch die Studienzusammenfassung von Treves, Krofel und McManus aus dem Jahr 2016 zeigt, dass der willkürliche Abschuss von Wölfen die Konflikte mit den Weidetierhaltern nicht löst.

Wir brauchen also dringend andere Lösungswege, um die auftretenden Konflikte zwischen Wolf und Mensch zu reduzieren und eine Koexistenz zu ermöglichen. Der Abschuss von Wölfen sollte dabei nur in Einzelfällen erfolgen, wenn Wölfe trotz ausreichender Schutzmaßnahmen wiederholt Weidetiere gerissen haben. Das Hauptaugenmerk sollte auf dem präventiven Herdenschutz liegen.

Wolfsangriffe auf Menschen

Angriffe von Wölfen auf Menschen sind zwar keine Märchen, aber sehr selten. Seit der Wolf Deutschland im Jahr 2000 als Heimat wieder entdeckt hat, gab es zwar vereinzelte Sichtungen, aber bislang hat sich kein Wolf dem Menschen gegenüber aggressiv verhalten. Das bestätigt auch die Studie „Wolf attacks on humans: an update for 2002–2020“ der Forschungsgruppe des Norwegischen Instituts für Naturforschung (NINA). Die Studie listet außerdem alle weltweit bekannten Übergriffe von Wölfen auf Menschen auf.

2002 wurde von John D. C. Linnell ein Bericht veröffentlicht, der die Wolfsangriffe der letzten 400 Jahre auf mehreren Kontinenten zusammenfasst. Für Europa sind von 1950 bis 2000 nur neun Fälle von tödlichen Wölfsübergriffen auf Menschen bekannt. In der Regel sind derartige Übergriffe auf eine Erkrankung des Wolfes vor allem mit Tollwut zurückzuführen. Da in Deutschland die Tollwut als ausgerottet gilt, sind Wolfsangriffe auf Menschen entsprechend unwahrscheinlich. Dagegen sterben in Deutschland jedes Jahr mehrere Menschen durch Hundeangriffe. Mehrere hundert Menschen werden von Hunden gebissen.

Begegnungen mit einem Wolf, so selten sie sind, sollten daher zwar mit Vorsicht ablaufen. Für Hysterie gibt es keinen Grund. 

Verhaltenstipps für Begegnungen mit Wölfen

Wölfe gehen Menschen grundsätzlich aus dem Weg. Falls Sie doch mal einen Wolf sehen, bewahren Sie vor allem Ruhe. Auf keinen Fall dürfen Sie vor einem Wolf weglaufen, das könnte Beutefangverhalten auslösen. Falls der Wolf Sie noch nicht entdeckt hat, machen Sie ihn auf sich aufmerksam (durch Räuspern, Reden, Rufen, Pfeifen oder Singen) und geben Sie ihm die Möglichheit, sich zurückzuziehen. Bleiben Sie stehen, wenden Sie dem Wolf Ihre Seite zu, behalten Sie ihn im Auge, schauen Sie ihm jedoch niemals direkt in die Augen (das ist in der Sprache der Caniden feindselig). In den allermeisten Fällen wird sich der Wolf gemächlich davonmachen. Aber insbesondere Welpen und Jungwölfe können sehr neugierig sein: Richten Sie sich groß auf, heben Sie die Arme hoch, klatschen Sie in die Hände oder machen Sie sonstigen Lärm (Wölfe sind sehr hörempfindlich).

Sofern Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, steigen Sie ab und stellen das Fahrrad zwischen sich und den Wolf (alles Weitere wie oben beschrieben). Wenn Sie einen Hund dabei haben, nehmen Sie ihn an die Leine und bringen Sie ihn hinter sich. So schirmen Sie Ihren Hund vom Wolf ab. In dem Hund, vor allem wenn er bellt, könnte der Wolf einen Konkurrenten sehen. Deshalb sollte der Hund möglichst still sein.

Wölfe dürfen – ebenso wie andere Wildtiere – nicht gefüttert werden.

Herdenschutz

Seit dem 11.12.2020 gibt es vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg eine neue Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber). Das Minsterium fördert jetzt nicht nur die Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden, sondern zahlt auch Zuschüsse für die laufenden Kosten.

Entschädigung bei Wolfsrissen

Was im Falle eines vermuteten Wolfsangriffs auf Nutztiere zu tun ist, und wie eine Entschädigung beantragt wird, darüber können sich Nutztierhalter*innen auf der Schadensmanagmentseite des Landesamtes für Umwelt informieren. Dort finden Sie auch die Schadenshotline

Wolfsschutz mitgestalten

Wenn Sie sich für einen besseren Wolfsschutz engagieren möchten, können Sie gerne im BUND-Landesarbeitskreis Wolf und Herdenschutz ehrenamtlich mitarbeiten. Der Arbeitskreis möchte mit seinen Aktivitäten dazu beitragen, dass in der Öffentlichkeit ein realistischeres Bild vom Wolf als Wildtier entsteht. Er informiert auch über wirksamen Herdenschutz.

Hier geht es zum  BUND-Landesarbeitskreis Wolf und Herdenschutz

Haben Sie Fragen?

Angelique Hardert


E-Mail schreiben Tel.: 0331-703997 22

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