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Tierschutzplan Brandenburg: Ein Hausaufgabenheft für die Landesregierung

15. Dezember 2017 | Massentierhaltung, Landwirtschaft, Antibiotika

Zur Übergabe des Landestierschutzplans am heutigen Freitag an den Brandenburger Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger und Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig mahnt der BUND Brandenburg die rasche Umsetzung der im Tierschutzplan vorgestellten Maßnahmen an. Der BUND Brandenburg fordert die bereits am 30.11. und 01.12.2017 öffentlich vorgestellten Einzelmaßnahmen mit konkreten Zeit- und Kostenplänen zu untermauern. Dazu muss die Regierungskoalition jetzt entsprechende Beschlüsse auf den Weg bringen. 

"Wir fordern vom Parlament, die Landesregierung bereits zu Beginn des Jahres 2018 mit der Umsetzung zu beauftragen. Dazu muss die Landesregierung für Maßnahmen, wie der Einrichtung eines Tiergesundheitsdienstes oder von Demonstrationsbetrieben, einen Zeitplan erarbeiten, die Kosten sowie den Personalaufwand kalkulieren und die Mittel dafür schließlich auch bereitstellen", sagte Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. "Die Umsetzung muss transparent und überprüfbar sein", fügte er hinzu.

Zudem seien noch viele Fragen offen, z. B. im Bereich der Umweltauswirkungen und des Antibiotikaeinsatzes. Deswegen müssen die Beratungen zum Tierschutzplan fortgeführt und auch die Weiterarbeit per Landtagsbeschluss institutionell und finanziell abgesichert werden. "Einen Landestierschutzplan als Empfehlungsdokument nur für die Schublade werden wir nicht akzeptieren," so Carsten Preuß weiter.

Auch liegt bis unmittelbar vor der Übergabe im Präsidiumssaal des Brandenburger Landtags noch kein endgültiges Textdokument vor. Aus diesem Grund behält sich der BUND Brandenburg eine endgültige Bewertung des Tierschutzplans noch vor.

Hintergrund: Nach gut einjährigen Beratungen wird heute das Abschlussdokument zum Landestierschutzplan mit insgesamt 131 Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Jetzt ist die Regierungsfraktion (SPD/Linke) im Brandenburger Landtag am Zug, einen konkreten Handlungsauftrag an Minister Vogelsänger zur Umsetzung auszusprechen. Der Tierschutzplan ist Bestandteil der Einigung zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Ziel ist die Umsetzung des Vollzugs der EU Richtlinie 2008/120/EG und des Tierschutzgesetzes zum Kupierverbot bis 2019.

Praktiker vom Berufsstand wie vom Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg tauschten sich in den Arbeitsgruppen Schwein, Rinder, Pferd, Legehennen, Mastgeflügel, Pute sowie Antibiotika / Umweltauswirkungen aus und waren sich einig, dass die Tierhaltung vor großen Herausforderungen steht. Als Ergebnis einer naturgemäß schwierigen Konsensfindung steht ein Empfehlungsdokument, das nun von der Politik als Handlungsauftrag verstanden werden muss.

Ein enger Zeitrahmen ergibt sich aus den vorgestellten Einzelmaßnahmen bereits jetzt: So könnte Brandenburg z. B. beim Kupieren der Schwänze von Schweinen nach einer freiwilligen Phase ab 2018 bereits 2019 als erstes Bundesland mit einer verpflichtenden Phase zur Umstellung der Haltung beginnen. Für zahlreiche Einzelmaßnahmen - von der Einrichtung von Demonstrationsbetrieben bis hin zu Beratungsangeboten - fehlt es aber über den derzeitigen Arbeitsstand hinaus noch an konkreten Konzepten zur verbindlichen Umsetzung. Hier ist die Landesregierung gefragt auf Grundlage konkreter Landtagsbeschlüsse den Tierschutzplan ordnungsrechtlich auszugestalten, einen finanziellen Rahmen und einen klaren Zeitplan zu setzen. Tierartenübergreifend wird z. B. die Einführung eines Tiergesundheitsdienstes empfohlen. Dieser taugt aber nur dann etwas, wenn gesetzliche Grundlage, konkrete Ausgestaltung und finanzielle und personelle Ausstattung klar geregelt werden.

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Den Landestierschutzplan stellt die Landesregierung mittlerweile zum Download bereit.

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