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Gericht verhängt Baustopp für Legehennenanlage in der Uckermark

13. März 2015 | Massentierhaltung

Am Montag (9. März) hat das Verwaltungsgericht Potsdam auf Antrag des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) entschieden, dass sämtliche Baumaßnahmen an der Legehennenanlage Zollchow II in der Uckermark einzustellen sind.

Der BUND betrachtet dies als einen Teilerfolg der Bürgerinitiative "Kontra Industrie-Ei Uckerseen". In der Anlage sollen 39 990 Legehennen gehalten werden, eine Öffentlichkeitsbeteiligung wäre ab 40 000 Legehennen erforderlich gewesen. Direkt daneben entsteht die Legehennenanlage Zollchow I für ebenfals 39 990 Hennen. Durch die Aufspaltung in zwei Anlagen wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgehebelt.

Der BUND hatte im Oktober 2014 mit Unterstützung der Bürgerinitiative gegen den Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Widerspruch eingelegt. Dabei hatte er auf mögliche Beeinträchtigungen von nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Gebieten und auf die Gefährdung der geschützten Rotbauchunke hingewiesen. In seinem Beschluss im Eilverfahren führt dasVG Potsdam aus: "Da sich ... ergibt, dass sich die streitgegenständliche Genehmigung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird, überwiergt das Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs."  

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