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Massentierhaltung in Brandenburg: Gemischte Bilanz nach einem Jahr Volksbegehrenskompromiss

20. April 2017 | Landwirtschaft, Massentierhaltung

Mit einem Pressegespräch zogen die Initiator*innen am heutigen Mittwoch eine kurze Bilanz zum Stand der Umsetzung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg. Vor einem Jahr, am 19. April 2016, hatte der Brandenburger Landtag das Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg in veränderter Form angenommen. Vorausgegangen ist dem eine erfolgreiche Unterschriftensammlung mit knapp 104.000 Stimmen und eine Einigung mit den Regierungsfraktionen auf einen Landtagsbeschluss, der Kernpunkte der Petition aufgenommen hat.

Unterschriftensammlung für das Volksbegehren Massentierhaltung auf dem Umweltfest in Potsdam, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Mit einem Pressegespräch zogen die Initiator*innen am heutigen Mittwoch eine kurze Bilanz zum Stand der Umsetzung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg. Vor einem Jahr, am 19. April 2016, hatte der Brandenburger Landtag das Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg in veränderter Form angenommen. Vorausgegangen ist dem eine erfolgreiche Unterschriftensammlung mit knapp 104.000 Stimmen und eine Einigung mit den Regierungsfraktionen auf einen Landtagsbeschluss, der Kernpunkte der Petition aufgenommen hat.

“Noch ist längst nicht alles abgearbeitet, was der Landtagsbeschluss vorsieht.”, sagte Axel Kruschat vom BUND Brandenburg, einer der Sprecher des Volksbegehrens. “Um das Ergebnis des Volksbegehrens zu sichern, mussten wir auch immer wieder Druck machen, damit längst vereinbarte Punkte umgesetzt werden. Deswegen ziehen wir eine gemischte Bilanz.”

Einige Punkte aus dem Landtagsbeschluss vom 19.04.2016 sind fristgerecht umgesetzt worden, gaben die Initiator*innen zur Kenntnis. Die Beantragung von Agrarförderung für Stallbaumaßnahmen ist ab Jahresbeginn nur noch für die etwas bessere “Premium”-Stufe möglich. Auch ein Filtererlass, welcher den Einbau von Abluftreinigungsanlagen für Schweineställe ab 10.000 Tieren verpflichtend macht, ist pünktlich auf den Weg gebracht worden. Eine Hängepartie ist nach wie vor allerdings die Berufung eines Landestierschutzbeauftragten. Hier hatte das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg im Herbst 2016 noch einmal erheblich Druck machen müssen, damit die Stelle im Haushaltsplan auch mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet wurde. Eine Personalie ist erst in den kommenden Tagen und nicht wie vorgesehen zum Jahreswechsel zu erwarten.

Ein Kernstück ist der Landestierschutzplan. Hier hat die Arbeit mittlerweile begonnen. Ergebnisse lassen sich erst im Laufe des Jahre erwarten und werden gemeinsam mit den Teilnehmer*innen aus dem Berufsstand und den Ministerien präsentiert. Innerhalb des Landestierschutzplans sollen zu Forderungen des Volksbegehrens, wie z.B. dem Verzicht auf Abschneiden Ringelschwänzen bei Schweinen, praxistaugliche Maßnahmen erarbeitet und in Modellbetrieben umgesetzt werden.

Bei den umweltrelevanten Themen, wie etwa der Vergabe von Antibiotika, geht es langsam voran. Auf Landesebene konnte mittlerweile die Veröffentlichung der Kennzahlen für den Antibiotikaeinsatz erreicht werden.

Einen vollkommenen Fauxpas erlebte das Aktionsbündnis bei der Forderung, die Erweiterung der kommunalen Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Stallbauten zu prüfen. Mitte Januar hatte die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Kathrin Schneider in einer parlamentarischen Fragestunde verkündet, dass die bisherigen Regelungen nach Prüfung durch die Landesregierung vollkommen ausreichend seien. Die Arbeitsaufgabe war aber nicht, die bisherigen Regelungen zu bewerten, sondern neue Handlungsoptionen aufzuzeigen. Hier wird das Bündnis noch einmal Nacharbeit einfordern.

 

 

Hintergrund: 104.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger hatten bis Januar 2016 die Forderungen eines breiten Bündnisses nach mehr Tier- und Umweltschutz in der Nutztierhaltung unterschrieben. Die Initiator*innen hatten sich für eine Tierschutzverbandsklage, ein Kupierverbot, einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten und für eine Ausrichtung der Agrarförderung auf artgerechte Tierhaltung stark gemacht. Mit dem Landtagsbeschluss vom 19. April 2016 hatte das Brandenburger Landesparlament neben der Stelle des Tierschutzbeauftragten u.a. die Einrichtung eines Landestierschutzplans beschlossen. Zudem sollten Handlungsspielräume für mehr kommunale Mitbestimmung beim Bau von Nutztierhaltungsanlagen und der Reduzierung des Antibiotikagebrauchs sowie der Gülleverwendung ausgelotet werden. Vorausgegangen ist dem ein Kompromiss zwischen Aktionsbündnis und Regierungsfraktionen aus SPD und Linke. 

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