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BUND kritisiert die Förderung der tierquälerischen Massentierhaltung durch das Land Brandenburg

30. Januar 2015 | Massentierhaltung

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich jetzt in die Diskussion um die finanzielle Förderung der Investitionen in Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg eingeschaltet. Der BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat kritisiert, dass Landwirte die Förderung auch erhalten sollen, wenn die von ihnen geplanten Anlagen nur geringfügig über den gesetzlichen Mindeststandards für die Tierhaltung liegen.

Während in der Förderperiode 2007 bis 2013 Massentierhaltungsanlagen mit 35 % gefördert wurden, ist in der Periode von 2014 bis 2020 eine Basisförderung mit 20 % und eine Premiumförderung mit 40 % geplant. Dabei sind die Bedingungen für die Basisförderung kaum besser als die gesetzlich festgelegten Haltungsbedingungen. Selbst die Premiumförderung stellt keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Förderung dar. Axel Kruschat stellt klar: „Bei dieser Haltung haben die Tiere nur wenig mehr Platz als vorgeschrieben. Dies als eine am Tierwohl orientierte Haltung zu bezeichnen ist irreführend.“

Für Schweine ist bei Gruppenhaltung für die neue 40 %-Förderung wie bei der alten 35 %-Förderung eine Buchtlänge von 3,36 m vorgeschrieben. Für den selben Standard gibt es 5 % mehr Förderung. Für die 20 %-Förderung reichen 2,80 m. Für Masthühner ist für die neue 40-%-Premiumförderung wie nach der alten 35 %-Förderung eine Besatzdichte unter 25 Kilogramm pro Quadratmeter vorgeschrieben. Somit gibt es mehr Förderung für die gleiche Tierdichte. Für die neue 20 %-Basisförderung gibt es keine verbindliche Begrenzung der Besatzdichte, die über die Begrenzung von 39 Kilogramm je Quadratmeter der Nutztierhaltungsverordnung hinausgehen würde. Das bedeutet drei Viertel der Fläche eines DIN-A 4-Blattes für einen Broiler.

In der Vergangenheit hatte die Landesregierung behauptet, sie sei durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gezwungen, Massentierhaltungsanlagen wie die Schweinezuchtanlage in Haßleben zu genehmigen. Dabei wurde nicht erwähnt, dass in der vergangenen Förderperiode etwa 70 Millionen Euro in die Förderung von Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg geflossen sind. 

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