BUND Landesverband Brandenburg
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Brandenburg

Baustopp für Rinderstall Klein Leuthen bestätigt

16. Juni 2015 | Naturschutz, Landwirtschaft

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 26. Mai 2015 eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, nach der eine im Landschaftsschutzgebiet „Groß Leuthener See / Dollgensee“ (Gemeinde Märkische Heide) geplante Rinderstallanlage vorerst nicht errichtet werden darf. Der BUND Brandenburg strebt in einem gegen den Landkreis Dahme-Spreewald gerichteten Verfahren die dauerhafte Aufhebung der als rechtswidrig eingestuften Baugenehmigung an. Gestritten wird um die Frage, ob ein in Klein Leuthen (Gemeinde Märkische Heide) ansässiger Landwirtschaftsbetrieb innerhalb des LSG einen Rinderstall für 200 Tiere und einen Güllehochbehälter errichten darf, obwohl die Gebäude den Charakter des LSG nachhaltig beeinträchtigen würden und das Bauvorhaben ebenso gut auf Alternativgrundstücken außerhalb des LSG errichtet werden könnte. Während des Verfahrens hatte der Landkreis Dahme-Spreewald einen Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG vorgelegt, nach dem das Gebiet eine besonders hohe Bedeutung sowohl für die geschützte Flora und Fauna als auch für die Belange der Erholung besitzt. Das Verwaltungsgericht Cottbus und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben in ihren Beschlüssen den Schutzstatus des 1968 eingerichteten LSG bestätigt und den geplanten Rinderstall auf einer durch den Landkreis selbst für die Erholung reservierten Fläche als unverhältnismäßigen Eingriff in das LSG zurückgewiesen. Sie haben zugleich darauf hingewiesen, dass die Verschiebung des Bauprojekts auf ein Grundstück außerhalb des LSG keine für den Landwirtschaftsbetrieb unzumutbare Belastung darstellen würde. Die Gemeinde Märkische Heide hatte dem Bauvorhaben bereits 2013 das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg, erklärte: „Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Argumentation des BUND ohne Abstriche bestätigt hat. Wir haben keine Zweifel, dass am Ende des Hauptverfahrens, das sich noch über mehrere Jahre erstrecken kann, die Rücknahme der aus unserer Sicht rechtswidrigen Baugenehmigung und ein dauerhafter Schutz des wertvollen Landschaftsschutzgebietes stehen werden. Es liegt nun am Landkreis Dahme-Spreewald, mit der Rücknahme der Baugenehmigung den Rechtsstreit abzukürzen und den Weg für eine Alternativplanung frei zu machen, die der Entwicklung des betroffenen Landwirtschaftsbetriebs und den Interessen der Landschaftspflege und des Naturschutzes gleichermaßen gerecht wird.“

Der Beschluss der OVG Berlin-Brandenburg ist rechtskräftig (OVG 10 S 23.14). Auskünfte zu den Gerichtsentscheidungen erteilt der Verfahrensbevollmächtigte des BUND, Herr RA Thorsten Deppner, Tel.: 030/2800950.

Der BUND Brandenburg nimmt unter dem Kennwort „Rinderstall Klein Leuthen“ Spenden zur Finanzierung des Gerichtsverfahrens und damit zum Erhalt des LSG entgegen. 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb