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Erfolgreiches Volksbegehren gegen Massentierhaltung ringt der Regierungskoalition substanzielle Weichenstellungen hin zu mehr Tierwohl ab

12. April 2016 | Landwirtschaft, Massentierhaltung

Das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg hat in seiner abschließenden Sitzung am Abend des 11.04.2016 nach intensiver und ausführlicher Diskussion entschieden das in 5 Verhandlungsrunden mit den Koalitionsfraktionen ausgehandelte Ergebnis anzunehmen. Zentrale Elemente sind ein Landestierschutzplan mit einem Kupierverbot ab 2019, ein Filtererlass für große Schweinemastställe, die Schaffung eines Tierschutzbeauftragten, die Koppelung der Förderung an eine Flächenbindung (2 GV/ha) und eine Reduzierung der Fördersumme um 25%.

Wenngleich der Verzicht auf das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände schwer fiel, wertet das Aktionsbündnis das in harten Verhandlungen erarbeitete Ergebnis als substantiell für mehr Tierwohl und als Signal gegen überdimensionierte Anlagen industrieller Tierhaltung.

„Die Erarbeitung eines Tierschutzplanes Brandenburg unterstreicht unsere Überzeugung, dass der Berufsstand die Diskussion um eine zukunftsfähige Landwirtschaft nun mit der Zivilgesellschaft führen muss. Wir erwarten jetzt vom Berufsstand offen und ernsthaft mit uns darüber zu streiten, wie Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung führen. Nur so werden wir den tiefer werdenden Graben zwischen Gesellschaft und Landwirtschaft überbrücken können“, so Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Berlin-Brandenburg.

Zum verweigerten Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände erklärt Ellen Schütze, stv. Vorsitzende des Brandenburger Tierschutzbundes: „Es schmerzt, dass wir es nicht geschafft haben, die SPD davon zu überzeugen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Grundrecht und somit Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat handelt.“ 

Als Lichtblick für Anwohner und Umfeld großer Schweinemastanlagen kann die Einführung eines Filtererlasses gesehen werden: Oberhalb von 10.000 Schweine-Mastplätzen wird der Einbau von teuren Filteranlagen auch für Altbestände gefördert, danach gibt es lediglich noch eine Übergangsfrist von drei Jahren, in denen die Anlagen geschlossen oder auf eigene Kosten nachgerüstet werden müssen.

„Die Schaffung eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten erfüllt eine zentrale Forderung des Volksbegehrens. Er wird unabhängig ohne Weisungsgebundenheit in der Verwaltung und mit einer Geschäftsstelle ausgestattet sein. Als Ansprechpartner für Bürger, Verbände und Tierhalter soll er auch Missstände gegenüber den Behörden beanstanden und eigeninitiativ vorgehen können“, so Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.

Das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg wird von 50 Organisationen getragen, von Anbauverbänden über lokale Bürgerinitiativen bis hin zu Umweltverbänden, Verbraucherorganisationen wie Slow Food oder den Brandenburger Imkern. Wir setzen uns gemeinsam für eine von der Bevölkerung akzeptierte Landwirtschaft und die dazu benötigten Instrumente ein. 

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