Mehr Stadt braucht mehr Natur

15. Mai 2020 | BUNDzeit

Grüne Orte in der Stadt sind kein Luxusschnickschnack, sondern essenziell für das Wohnen und Zusammenleben. Das erleben wir während der Ausgangsbeschränkungen. Doch so wichtig die grünen Freiflächen sind, sie werden in Berlin und Brandenburg weniger statt mehr. Bringt die „Charta für das Berliner Stadtgrün“ nun die Wende?

Vor 14 Jahren verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus mit der Lokalen Agenda 21 das Ziel, bis 2030 die Netto-Versiegelung auf null zu senken, also keine Fläche mehr zu beanspruchen oder für jeden Quadratmeter neu versiegelten Boden einen Quadratmeter zu entsiegeln. Was ist seither passiert? Der Finanzkrise 2007/08 folgte der Bauboom. Mehr als 90.000 Wohnungen wurden in den Jahren 2009 bis 2018 gebaut, zwischen 2000 und 2009 waren es mit 46.500 gerade einmal halb so viel. Dazu kamen in den Zehnerjahren knapp 19.000 Nichtwohngebäude: Hotels, Einkaufszentren, Bürogebäude, Discounter, Fachmärkte und Logistikgebäude, meistens durch großzügige Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge ergänzt. Sowohl innerhalb des S-Bahnrings als auch außerhalb entstanden ganze Neubauviertel, gleichzeitig schloss sich eine Baulücke nach der anderen. Nicht selten fielen den Bauprojekten kleinere oder größere grüne Oasen zum Opfer, wie Berliner*innen aus allen Kiezen beobachten mussten.

Tempelhof-Volksentscheid als Warnsignal

Parallel dazu verlief allerdings eine zweite Entwicklung: Die Stadtgesellschaft begann sich gegen den Flächenfraß zu wehren. Das wohl stärkste Signal ging am 25. Mai 2014 vom gewonnenen Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Felds aus, als eine große Mehrheit in allen Bezirken die als soziale Wohltat angepriesene Bebauung ablehnte. Am selben Tag lehnten die Wahlberechtigten von Charlottenburg-Wilmersdorf die Bebauung der Kleingartenkolonie Oeynhausen ab. Dass auf der Hälfte dieser Fläche nun dennoch über 970 Miet- und Eigentumswohnungen (zwei Zimmer ab 427.000 Euro) errichtet werden, hat mit Schadensersatzdrohungen des Finanzinvestors Lorac in Millionenhöhe zu tun, der das Areal mit umstrittenem Baurecht für einen mittleren sechsstelligen Betrag vom Staatsunternehmen Deutsche Post AG erst wenige Jahre zuvor erworben hatte. Auch als Folge solcher Vorgänge gibt es längst keinen Konsens mehr darüber, dass Neubau überhaupt den Wohnungsmangel beseitigen kann (siehe dazu Interview mit Daniel Fuhrhop).

Angesichts dieser Stimmung versprach die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2016 eine „Charta für das Berliner Stadtgrün“. Diese liegt nun im Entwurf vor und soll, wenn die Corona-Krise nicht alle Pläne über den Haufen wirft, in den nächsten Monaten zusammen mit einem flankierenden Handlungsprogramm vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Was wird diese Charta voraussichtlich leisten? Sie definiert erstmals, wie viel Erholungsfläche den Berliner*innen rechnerisch zustehen soll, nämlich 13 Quadratmeter pro Kopf, und wie weit sie entfernt sein darf (je nach Größe der Anlage bis zu 1,5 Kilometer). Wie viel davon unversiegelt sein muss, bleibt allerdings offen.

Wie verbindlich ist die Charta?

Anders als die Lokale Agenda 21 von 2006 nennt die Charta nicht das Null-Hektar- Versiegelungsziel. Wie soll sie nun konkret die Vernichtung von Stadtgrün verhindern? Ihr begleitendes Handlungsprogramm nennt einige Maßnahmen.
Erstens: Das Land soll Flächen für das Grundgerüst der „grünen Infrastruktur“ kaufen, allerdings ist nicht klar, um welche es sich im Einzelnen handelt.

Zweitens: Eine eigene Task Force soll sich darum kümmern, dass Schutzgebiete schneller ausgewiesen werden als bisher; das Planwerk „Landschaftsprogramm“ sieht für Dutzende Flächen den Status als Landschaftsoder Naturschutzgebiet vor.

Drittens soll eine Klausel in die Grünflächen- und Waldgesetze eingefügt werden, nach der das Abgeordnetenhaus künftig zustimmen muss, wenn gewidmete Grünanlagen und Wälder in Bauland umgewandelt werden sollen.

Diese drei prominenten Maßnahmen sind ebenso wie der Rest der „Charta für das Stadtgrün“ für sich gesehen nicht schlecht, helfen aber nur bedingt beim zentralen Problem, nämlich dass kostbare Stadtnatur weiterhin bebaut werden kann. Was tun? Zu allererst muss verbindlich festgehalten werden, welche Flächen unter dem Schutz der Charta stehen. In einem zweiten Schritt müssen all jene Charta-Flächen, die bislang keinerlei Schutz genießen, gesichert werden. Zudem muss das Land Schutzvereinbarungen mit den Grundstücksbesitzern treffen, häufig gehören die Flächen landeseigenen Unternehmen wie Wohnungsbaugesellschaften und Krankenhausbetreibern oder aber der bundeseigenen Bahn.

Parkplätze zu Parks

Wenn es nun gelingt, die „Charta für das Stadtgrün“ mit harten, verbindlichen Schutzmaßnahmen zu kombinieren, kann sie anders als die Agenda 21 von 2006 ein Meilenstein im Kampf gegen die Flächenversiegelung werden und Vorbildfunktion über die Stadtgrenze hinaus entwickeln. Zum Beispiel für Brandenburg, wo 2019 eine ähnlich rege Bautätigkeit wie in Berlin herrschte. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres wurden über 10.000 Neubauwohnungen genehmigt, die meisten davon im nach außen wachsenden Speckgürtel und etwa die Hälfte als Einfamilienhäuser.

Für Brandenburg wie für Berlin muss es in Zeiten einer wachsenden Wohnbevölkerung nicht mehr nur um den Erhalt, sondern um die Vermehrung der Stadtnatur gehen. Da die Flächen begrenzt sind, müssen wir uns von einigen nicht mehr zeitgemäßen Nutzungsarten verabschieden. In diesem Sinne heißt das Motto der nächsten Jahre: Parkplätze zu Grünanlagen, Discounter-Flachbauten zu Stadtwäldchen, Autobahnen zu Wohnungsbauland.

Charta für das Berliner Stadtgrün: Selbstverpflichtung des Landes Berlin in der Entwurfsfassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von Mitte März 2020 (externer Link)

Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030: Zur Konkretisierung der Charta für das Berliner Stadtgrün hat der Senat ein Handlungsprogramm vorgesehen. Entwurfsfassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von Mitte März 2020 (externer Link)

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2020/2. Weitere aktuelle Beiträge zum Schwerpunktthema Grünes Wachstum“:

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