Dabei ist es wichtig, dass Ängste und Probleme, die mit der Rückwanderung des Wolfs nach Brandenburg einhergehen, ernst genommen werden. Der BUND Brandenburg wendet sich jedoch gegen eine Aufnahme des Wolfs in das brandenburgische Jagdgesetz, denn die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen: Managen ist besser als jagen!
Das Brandenburger Umweltministerium erstellt aktuell einen neuen Managmentplan für die kommenden Jahre. Dieser wird in Zusammenarbeit mit dem BUND Brandenburg, aber auch weiteren Natur- und Landschutzverbänden erstellt. Der Managementplan erläutert den Umgang mit dem Wolf in Brandenburg, indem er u. a. die Schutzmaßnahmen für Weidetiere aufzeigt. Er gibt aber auch einen Überblick über wichtige Ansprechpartner*innen in Sachen Wolf in Brandenburg.
Die Anforderungen des BUND Brandenburg an einen Wolfsmanagementplan für Brandenburg sind:
Grundsatz
Der Wolf besiedelt nach über hundertjähriger Abwesenheit sein altes Territorium neu. Dies wird vom BUND begrüßt. Dass dies nicht ohne Konflikte stattfindet wird, haben die letzten Jahre in Brandenburg bereits bewiesen. Diese Konflikte sind zumindest minimierbar, wenn alle Stakeholder konstruktiv zusammenarbeiten und wirksame Lösungen erarbeiten. Der Wolfsmanagementplan dient dazu, ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf im Land Brandenburg zu gewährleisten. Dies geschieht auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und sollte aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mit einbeziehen.
Schutz
Der Wolf steht unter dem Schutz internationaler, europäischer und nationaler Arten- und Naturschutzgesetze. Eine zusätzliche Aufnahme ins Jagdgesetz ist daher abzulehnen und würde momentan auch keine Lösung von Konflikten herbeiführen, da der Wolf unter ganzjähriger Schonzeit gestellt werden müsste.
Tierhaltung
Die Ängste und Sorgen der gewerblichen Nutztierhalter*innen und Hobbytierhalter*innen sind ernst zu nehmen. Sie müssen bei der Umstellung und Anpassung ihrer Tierhaltung an die neuen Bedingungen unterstützt und beraten werden. Die gewerblichen Nutztierhalter*innen und Hobbytierhalter*innen sind hingegen ebenso verpflichtet die Umstellung und Anpassung ihrer Tierhaltung schnellstmöglich durchzuführen.
Schadensausgleich
Das Land Brandenburg erstellt verbindliche Regelungen für den Ausgleich von Schäden bei gewerblichen und hobbymäßigen Nutztierhalter*innen. Der Schadensausgleich hat zeitnah und für die Betroffenen transparent zu erfolgen.
Prävention
Das Land Brandenburg unterstützt gewerbliche Nutztierhalter*innen und Hobbytierhalter*innen mit finanziellen Mitteln bei der Prävention zur Vermeidung von Schäden. Ende 2018 wurde von der EU zugestimmt, dass die Länder 100 Prozent der Kosten fördern dürfen. Zudem sollten wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben werden, die die bisherigen Maßnahmen evaluieren bzw. neue Maßnahmen entwickeln, die möglichst wirkungsvoll, praxistauglich und kosteneffizient sind.
Monitoring
Das Land Brandenburg sorgt für ein landesweites und dauerhaftes Monitoring, wie es in der FFH-Richtlinie verbindlich festgelegt wurde. Die gewonnenen Daten sind öffentlich zu machen. In Gebieten mit territorialen Tieren, Paaren oder Rudeln sind die Bevölkerung – und hier speziell die gewerblichen Nutztierhalter*innen und Hobbytierhalter*innen – umgehend zu informieren und eine weitergehende Betreuung (Beratung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) ist zu gewährleisten.
Öffentlichkeitsarbeit
Eine vorausschauende und an Fakten orientierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist von allen Mitgliedern des Wolfsmanagements zu gewährleisten.
Zusammenarbeit national/international
Da der Wolf sich weder an Landes- noch an Staatsgrenzen hält, ist es dringend erforderlich grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Hierfür wäre ein Wolfsmanagementplan für die gesamte Bundesrepublik dringend vonnöten. Darüber hinaus muss ein enger Kontakt mit Behörden und Institutionen der Republik Polen gesucht bzw. ausgebaut werden.
Populationsgröße
Eine Festsetzung einer Populationsgröße für Brandenburg kann nicht Ziel eines Managementplans für Brandenburg sein. Die Wölfe in Brandenburg gehören der Mitteleuropäische Flachlandpopulation an. Diese Population umfasst die Wölfe in Deutschland und West-Polen. Laut den Empfehlungen von Linnell (hier aufrufbar) sollte diese Population eine Populationsgröße von 1000 erwachsenen Tieren erreichen, um einen Aspekt des sogenannten günstigen Erhaltungszustands zu erfüllen. Weitere Aspekte umfassen auch das günstige Referenzgebiet. Festlegungen von Populationsgrößen sollten daher mit Polen zusammen geregelt werden und nicht von einzelnen Bundesländern.
Wolfsfreie Gebiete
Wolfsfreie Gebiete lehnt der BUND Brandenburg ab. Zum einen sind sie nicht mit dem gültigen Recht vereinbar (siehe die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Vereinbarkeit der Ausweisung „wolfsfreier Zonen“ mit dem Naturschutzrecht), zum anderen lösen sie keine Probleme. So wandern jedes Jahr Jungwölfe aus den Wolfsrudeln ab. Kommen diese an einer ungeschützen Herde vorbei, können auch einzelne Wölfe gerade bei Schafen zu großen Verlusten führen. Herdenschutzmaßnahmen müssen daher auch dann umgesetzt werden, würden solche Gebiete ausgewiesen werden, weil niemand vorhersagen kann, wo ein Wolf auftauchen wird oder kann. Zudem sind Kriterien, an denen man solche Gebiete festmachen möchte, nur schwer zu erarbeiten. Möchte man Weidetierrisse durch die Ausweisung von solchen Gebieten verhindern, würden in Brandenburg weite Teile des Landes zu wolfsfreien Zonen, was wiederrum dem Erreichen des günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation entgegenlaufen würde. Zudem müssen Wanderbewegungen stattfinden, sodass der genetische Austausch unter den Wölfen stattfinden kann, um Inzuchtdepressionen zu vermeiden.
„Problemtiere“
Die Einstufung von sogenannten „Problemtieren“ steht nur Fachleuten zu. Dabei handelt es sich um Wölfe, die dem Menschen gefährlich werden oder gelernt haben, Schutzmaßnahmen der Weidetierhalter*innen zu überwinden und Weidetiere reißen. Wölfe, die ungeschützte Weidetiere reißen, sind noch keine „Problemtiere“, da sie nur ihrer Biologie als Beutegreifer folgen.