Der Wolf leistet einen wertvollen Beitrag zu einem gesunden Wildbestand und unterstützt den natürlichen Waldumbau. Dennoch wird er immer wieder zum Ziel unbegründeter Stimmungsmache. Mit seiner Rückkehr gehen häufig Ängste und Verunsicherungen einher, die jedoch durch sachliche Betrachtung und wissenschaftlich fundierte Informationen abgebaut werden können.
Grundlegende Fragen zum Umgang mit dem Wolf sind im Wolfsmanagementplan geregelt, dessen Bestimmungen jedoch regelmäßig praktisch umgesetzt und weiterentwickelt werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Vereinfachung des Schadensausgleichs und der Antragstellung für wolfssichere Zäune sowie die Bereitstellung entsprechender Mittel im Landeshaushalt. Insgesamt sollte die extensive Weidetierhaltung wirtschaftlich besser unterstützt werden.
Nachweislich nicht hilfreich ist die sogenannte Quotenjagd, also der pauschale Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen. Der BUND Brandenburg lehnt deshalb die Aufnahme des Wolfes in das brandenburgische Jagdgesetz ab.
Die Anforderungen des BUND Brandenburg an das Wolfsmanagement
Die Quotenjagd
Aus gegebenen politischen Anlass, soll an dieser Stelle zuerst auf die Quotenjagd eingegangen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Wolfspopulation in Deutschland weiterhin sehr verletzlich ist. Falsche Maßnahmen können zu einem erneuten Aussterben der Art führen. Eine Quotenjagd, also das pauschale Erschießen einer festgelegten Anzahl von Wölfen, gefährdet ihren Erhaltungszustand und würde das Aussterben in Deutschland forcieren. Siehe dazu auch BfN-Schriften 715 – Populationsgefährdungsanalyse für den Wolf (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie).
Grundsatz
Der Wolf besiedelt nach über hundert Jahren der Abwesenheit sein ehemaliges Verbreitungsgebiet neu, was der BUND ausdrücklich begrüßt. Etwaige Konflikte lassen sich durch konsequente Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen lösen. Der Wolfsmanagementplan soll ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf in Brandenburg gewährleisten. Er basiert auf geltendem Recht und sollte neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.
Schutz
Aufgrund internationaler, europäischer und nationaler Arten- und Naturschutzgesetze steht der Wolf unter besonderem Schutz. Eine zusätzliche Aufnahme in das Jagdgesetz ist daher abzulehnen und würde aktuelle Konflikte nicht lösen, da der Wolf ganzjährig Schonzeit genießen würde. Zudem entstünden neue Fragen, etwa wer im Schadensfall für Ausgleichszahlungen zuständig wäre oder wer einen Abschuss verantworten müsste.
Tierhaltung
Die Ängste und Sorgen gewerblicher wie auch privater Nutztierhalter:innen sind ernst zu nehmen. Sie bedürfen Unterstützung und Beratung bei der Anpassung ihrer Tierhaltung an die neuen Gegebenheiten. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, die Umstellung auf wolfsichere Tierhaltung zügig umzusetzen.
Schadensausgleich
Das Land Brandenburg soll verbindliche Regelungen für den Ausgleich von Schäden bei gewerblichen und privaten Nutztierhalter:innen schaffen. Der Schadensausgleich muss zeitnah erfolgen und für die Betroffenen transparent gestaltet sein.
Prävention
Zur Vermeidung von Schäden unterstützt das Land Brandenburg gewerbliche und private Nutztierhalter:innen finanziell bei Präventionsmaßnahmen. Ende 2018 hat die EU zugestimmt, dass die Bundesländer bis zu 100 Prozent der Kosten fördern dürfen. Zudem sind wissenschaftliche Studien erforderlich, um bestehende Maßnahmen zu evaluieren und neue, möglichst effektive, praxistaugliche und kosteneffiziente Methoden zu entwickeln.
Monitoring
Auf Grundlage der FFH-Richtlinie stellt das Land Brandenburg ein landesweites, dauerhaftes Monitoring sicher. Die gewonnenen Daten sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In Gebieten mit standorttreuen Tieren, Paaren oder Rudeln müssen insbesondere gewerbliche und private Nutztierhalter:innen umgehend informiert und weitergehend betreut werden, etwa durch Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Öffentlichkeitsarbeit
Eine vorausschauende, faktenbasierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist von allen beteiligten Stellen im Wolfsmanagement sicherzustellen.
Zusammenarbeit national/international
Da der Wolf Landes- und Staatsgrenzen nicht beachtet, ist eine grenzüberschreitende Kooperation zwingend erforderlich. Ein Wolfsmanagementplan für die gesamte Bundesrepublik wäre wünschenswert, und die Zusammenarbeit mit den Behörden und Institutionen in Polen sollte intensiviert werden.
Populationsgröße
Die Festlegung einer bestimmten Populationsgröße nur für Brandenburg kann nicht Ziel eines Managementplans sein, da die brandenburgischen Wölfe Teil der mitteleuropäischen Flachlandpopulation sind, die Deutschland und West-Polen umfasst.
Wolfsfreie Gebiete
Der BUND Brandenburg lehnt sogenannte wolfsfreie Gebiete ab. Erstens sind sie mit geltendem Recht nicht vereinbar, wie eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zeigt. Zweitens lösen sie keine Probleme, da abwandernde Jungwölfe ungeschützte Herden auch in solchen Gebieten angreifen könnten. Herdenschutzmaßnahmen bleiben daher unerlässlich, unabhängig von der Ausweisung möglicher wolfsfreier Zonen. Darüber hinaus ist es kaum praktikabel, Kriterien für derartige Gebiete festzulegen, und ein Großteil Brandenburgs müsste wolfsfrei bleiben, was dem Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation widerspricht. Außerdem ist der genetische Austausch der Tiere für den Bestand essenziell.
„Problemtiere“
Die Einstufung sogenannter „Problemtiere“ sollte ausschließlich von Fachleuten vorgenommen werden. Als solche gelten Wölfe, die dem Menschen gegenüber gefährliches Verhalten zeigen oder gelernt haben, ordnungsgemäße Schutzmaßnahmen zu überwinden und Weidetiere zu reißen. Wölfe, die ungeschützte Tiere angreifen, werden dadurch nicht automatisch zu „Problemwölfen“, sondern folgen lediglich ihrem natürlichen Beutegreiferverhalten.