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Verfahrenseinstellung nicht nachvollziehbar

24. Juni 2015 | Kohle, Flüsse & Gewässer

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat mitgeteilt, dass sie das Verfahren gegen Vattenfall eingestellt hat. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Umweltverbände nicht nachzuvollziehen. Die Staatsanwaltschaft bestätigt zwar, dass es zu Überschreitungen der Eingreifwerte für Eisen bei der Einleitung von Tagebausümpfungswasser aus dem Tagebau Welzow Süd I gekommen ist, zieht daraus aber nicht den Schluss, dass eine Straftat vorliegt.

„Dies ist ein absolut nicht nachvollziehbares Ergebnis", so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg. Die Verockerung ist im Gelände nach wie vor deutlich erkennbar, die Messungen wurden nicht bei den Einleitstellen durchgeführt, die Werte lagen über den Grenzwerten, Maßnahmen durch Vattenfall und das Bergamt sind erst nach der Anzeige der Umweltverbände ergriffen worden. „Alle unsere Vorwürfe wurden mittlerweile bestätigt. Dass dies überhaupt keine Konsequenzen haben soll, ist nicht zu verstehen", so Kruschat.

Die Umweltverbände prüfen, ob eine Beschwerde gegen diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Cottbus möglich und sinnvoll ist.

"Es ist ein Armutszeugnis, dass erst die Messungen von Umweltschützern wie dem BUND und Greenpeace das Bergamt veranlassen, etwas gegen Vattenfalls Verschmutzungen zu unternehmen. Unsere Messungen haben gezeigt, dass auch Vattenfalls aktive Tagebaue die Wasserqualität deutlich verschlechtert haben", so Niklas Schinerl von Greenpeace.

Die Anzeige wurde außerdem vom NABU Brandenburg, dem Bürgerbegehren Klimaschutz Berlin und dem BUND Berlin unterstützt. 

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