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Tierschutzbeauftragten vernünftig ausstatten!

10. November 2016 | Landwirtschaft, Massentierhaltung

BUND Brandenburg beklagt mangelhafte finanzielle Ausstattung des Tierschutzbeauftragten in den laufenden Haushaltsberatungen. Trotz rekordverdächtig guter Haushaltslage und der Schaffung 154 zusätzlicher Personalstellen will die...

BUND Brandenburg beklagt mangelhafte finanzielle Ausstattung des Tierschutzbeauftragten in den laufenden Haushaltsberatungen. Trotz rekordverdächtig guter Haushaltslage und der Schaffung 154 zusätzlicher Personalstellen will die Regierungskoalition die Stelle des Tierschutzbeauftragten lediglich mit einer zusätzlichen Schreibkraft ausstatten. Der Umweltverband fordert, diesen Ansatz in den kommenden Haushaltsberatungen deutlich aufzustocken.

 “Die Einrichtung der Stelle eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten war eine der Bedingungen, unter denen wir uns auf eine Einigung mit der Landesregierung beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung eingelassen haben,” sagte Carsten Preuss, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. “Wir erwarten, dass die Geschäftsstelle für die Fülle der anstehenden Aufgaben gut ausgestattet wird. Notwendig ist mindestens eine zusätzliche Stelle, die fachlich zuarbeitet.”

 “Abgesehen von der mangelhaften Ausstattung der Stelle in der bisherigen Haushaltsplanung sehen wir auch noch nicht, auf welcher Rechtsgrundlage die oder der Tierschutzbeauftragte in Zukunft überhaupt arbeiten wird.” ergänzte er. „Die Landesregierung muss dringend per Erlass oder per Gesetz den entsprechenden Rechtsrahmen für das immense Aufgabenfeld in Sachen Tierschutz schaffen. Alles andere wäre ein Fehlstart bei der Umsetzung des Volksbegehrens.”

 Hintergrund: Das vom BUND mit initiierte Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg hat sich im April diesen Jahres mit der Regierungskoalition auf einen Kompromiss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung geeinigt. Vorangegangen waren mehrere Verhandlungsrunden. Beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung hatten bis Mitte Januar 104.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger für bessere Rahmenbedingungen in der Nutztierhaltung unterschrieben. Mit der Einigung konnten die Initiator*innen wesentliche Kernforderungen der Petition gegenüber der Landesregierung durchsetzen. Auf einen Volksentscheid im Sommer 2016 hatten die Initiator*innen damit verzichtet.

 Im Ergebnis haben die Tier- und Umweltschützer u.a. einen Landestierschutzplan und die Schaffung der Stelle eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragen erreicht. Der Landtagsbeschluss zum Volksbegehren gegen die Massentierhaltung sieht sinngemäß vor, einen unabhängig tätigen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten zu berufen, der von einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Er wird die Landesregierung in Fragen der Tierhaltung beraten und zu fachlichen und rechtlichen Fragen Stellung nehmen, Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Tierhalter sein, Ihm bekannt gewordene Verstöße gegen Tierschutzrecht und Missstände gegenüber den zuständigen Behörden beanstanden, Initiativen im Tierwohl entwickeln und umsetzen und eine aktive Information der Öffentlichkeit betreiben. Er ist berechtigt, Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren zum Bau von Stallanlagen mit obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfung abzugeben.

 Diese immense Aufgabenfülle spiegelt sich im derzeitigen Haushaltsansatz für die Ausstattung mit entsprechenden Personalstellen aber nicht im geringsten wider. Obwohl das Land die Mittel für die Schaffung von 154 zusätzlichen Stellen hat, bekommt der Tierschutzbeauftragte bisher lediglich eine Stelle A16 Hd für die eigene Arbeit plus eine Schreibkraft in der Besoldungsgruppe E6.

 Es handelt sich um einen Doppelhaushalt, der jetzt die Weichen für die kommenden beiden Jahre stellt. Brandenburg wird laut der neuen November-Steuerschätzung das aktuelle Jahr mit einem positiven Ergebnis bei den Steuereinnahmen abschließen können. Für die Folgejahre wird von weiterhin stabilen Steuereinnahmen ausgegangen. Die Finanzierung einer zweiten Stelle beim Tierschutzbeauftragten und eine angemessene Etatausstattung sind somit möglich.  

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