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Offener Brief an Ministerpräsident Woidke: Breites Bündnis fordert neue Logik und mehr Verbindlichkeit im Klimaschutz

09. Mai 2022 | Klimawandel, Energiewende, Kohle

Diese Woche geht die Expert*innen-Beteiligung am Klimaplan in die zweite Runde. Zu diesem Anlass haben heute 27 Stakeholder, welche vom Umweltministerium (MLUK) als Expert*innen in die Erarbeitung des Klimaplans einbezogen werden, einen offenen Brief an Ministerpräsident Woidke veröffentlicht. Die Expert*innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft fordern die Landesregierung dazu auf, im Klimaplan die Menge an Restemissionen zu benennen, die Brandenburg bis zur Klimaneutralität insgesamt noch ausstoßen wird.

Außerdem fordern sie, dass diese Mengen an maximalen Restemissionen in einem Klimaschutzgesetz verankert werden muss. Unterstützt wird das Anliegen von über 70 brandenburger Organisationen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes, der Verkehrsverbände, der konventionellen wie ökologischen Landwirtschaft, der Forst- und Jagdwirtschaft, der Energiewirtschaft, lokalen zivilgesellschaftlichen Initiativen, Wissenschaftler*innen sowie Mitgliedern des Nachhaltigkeitsbeirates Brandenburg.

Aktuell hat die Landesregierung das Ziel gesetzt, dass Brandenburg bis 2045 klimaneutral leben und wirtschaften soll. Dieses Ziel ist den unterschreibenden Expert*innen jedoch zu kurz gegriffen. Denn für den Klimaschutz ist es nicht wichtig, wie lange in Brandenburg noch Treibhausgase ausgestoßen werden, sondern vor allem wie viele Emissionen bis zum Erreichen der Klimaneutralität noch produziert werden.

"Der Klimaplan bietet die einmalige Chance, das Ziel ‚Klimaneutralität 2045‘ in die damit verbundene Menge an Restemissionen zu übersetzen. Nur mit dieser neuen Logik in der Definition des Klimaziels wird deutlich, dass die Menge an Treibhausgasen, die wir in Brandenburg noch ausstoßen dürfen, deutlich begrenzt ist. Außerdem lässt sich nur anhand der geplanten Restemissionen überprüfen, ob die geplanten Anstrengungen ausreichen, um die Überschreitung des 1,5 Grad Limits zu verhindern.", so Jana Schelte aus dem Jugendforum Nachhaltigkeit Brandenburg.

Franziska Sperfeld, Landesvorsitzende BUND Brandenburg ergänzt: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil am 29. April 2021 keinen Zweifel daran gelassen, dass die Restmenge an ausgestoßenen CO2-Emissionen die entscheidende Größe ist, an der der Gesetzgeber seine Entscheidungen zum Klimaschutz ausrichten muss. Mit seinem Urteil vom 1. Februar 2022 hat es außerdem klargestellt, dass die Bundesländer an der Erfüllung der Klimaschutzpflichten mitwirken müssen. Auch die brandenburgische Landesregierung muss sich anteilig an der Reduzierung der Gesamtmenge beteiligen. Die Koordination mit den anderen Bundesländern und dem Bund ist mit einer berechneten Restemissionsmenge am sinnvollsten."

Als weiteren Schritt fordern die Unterzeichnenden ein Klimaschutzgesetz, denn erst ein Gesetz macht die im Klimaplan formulierten Klimaschutzziele rechtlich bindend. Das Gesetz sollte alle Sektoren adressieren und die maximale Menge an Restemissionen für Brandenburg festschreiben. Neben der Stakeholder-Beteiligung ist nun auch die Online-Beteiligung zum Klimaplan gestartet. Noch bis zum 3. Juni können sich alle Brandenburger*innen über eine Online-Plattform direkt bei der Erarbeitung des Klimaplans einbringen. Die Unterzeichnenden rufen alle Brandenburger*innen auf, sich an der Erstellung des Klimaplans zu beteiligen und wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen.

Informationen:

Offener Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke  

Beteiligungsplattform zum Klimaplan Brandenburg

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