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Gesetzesvorschlag: Privilegien für industrielle Massentierhaltungsanlagen abschaffen

17. Dezember 2021 | Landwirtschaft, Massentierhaltung

BUND Brandenburg fordert Änderungen im Baugesetzbuch. Große Ställe sollen nicht mehr gegen den Willen einer Gemeinde errichtet werden können. Bäuerliche Landwirtschaft soll gestärkt werden.

 (Barbara Barosa / Pexels)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg unterstützt einen Änderungsvorschlag für das Baugesetzbuch, der Gemeinden ermöglichen soll, die Errichtung von industriellen Tierhaltungsanlagen auf ihrem Gebiet einzuschränken. Der Vorschlag wurde vom BUND Naturschutz in Bayern in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht vorgelegt.

Der Änderungsvorschlag des BUND für das Baugesetzbuch sieht vor, dass zukünftig 75 % der benötigten Futtermenge inklusive des Eiweißfutters tatsächlich auf den Flächen des Betriebes angebaut werden müssen. Stallanlagen mit mehr als 40.000 Tierplätzen für Legehennen, Masthühner oder Puten, 2.000 Tierplätzen für Mastschweine oder mehr als 750 Zuchtsauen zur Ferkelerzeugung, und 6.000 Tierplätzen für die Ferkelaufzucht sollen als „industrielle Tätigkeit“ gemäß der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieimmissionen gewertet werden.

Alle Stallanlagen oberhalb dieser Tierplatzzahlen wären dann als gewerbliche Anlagen anzusehen und dürften nur mit Zustimmung und Bebauungsplan der Gemeinden gebaut werden.

„In der Gemeinde Nordwestuckermark will beispielweise ein Landwirtschaftsbetrieb in zwei Anlagen je 39.990 Hühner halten. Mit der Aufsplittung in zwei Anträge umgeht er die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Wenn das Landwirtschaftsprivileg, wie von uns vorgeschlagen, neu definiert und die Aufsplittung der Anlagen verhindert wird, könnte die Gemeinde selber entscheiden, ob sie mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen für die Anlage schaffen möchte“, erläutert Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

Ähnlich ist die Situation in Saalow in der Gemeinde Am Mellensee.  Das Landesamt für Umwelt hat der Saalower Mast GmbH eine Erhöhung der Tierplatzkapazität um 1.071 Tierplätze auf nunmehr 5.280 Tierplätze genehmigt, ohne dass die Gemeinde ein Mitspracherecht hatte. Mit der vom BUND Brandenburg  geforderten Gesetzesänderung hätte die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen müssen, wenn sie den Umbau befürwortet hätte. Sie hätte sich aber auch dagegen entscheiden können.

„Wenn die Bundeskoalition ihre Ziele, die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche zu orientieren und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes zu bringen, umsetzen möchte, muss sie auch dafür sorgen, dass keine neuen Megaanlagen gebaut werden und der Anbau von Futterkomponenten neu geregelt wird“, fordert Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

Die Zukunft der bäuerlichen Tierhaltung läge bei einem flächenangepasstem Tierbestand und der größtmöglichen Bereitstellung des Futters vom eigenen Betrieb.

Hintergrund

Die privilegierte Errichtung von Tierhaltungsanlagen ist im Außenbereich ohne Obergrenzen möglich, wenn der Betrieb über eine ausreichende Flächenausstattung verfügt. Die Errichtung von sog. „Megaställen“ entspricht wegen der damit verbundenen Umweltauswirkungen und der erheblichen Flächeninanspruchnahme nicht dem baurechtlichen Bild der bäuerlichen Landwirtschaft. Tierobergrenzen in Anlehnung an die in der Industrieemissionsrichtlinie geregelten Schwellenwerte zur Definition einer industriellen Tätigkeit können hier Abhilfe schaffen.

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