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Gericht stoppt vorerst Rinderstall Klein Leuthen

15. Oktober 2014 | Landwirtschaft, Massentierhaltung

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2014 den Vollzug einer Baugenehmigung der Firma Materne zur Errichtung eines Rinderstalls nebst Dunglege und Güllehochbehälter in Klein Leuthen (Märkische Heide) ausgesetzt. Die Bauarbeiten dürfen nicht fortgeführt werden. Das Gericht folgte einem entsprechenden Eilantrag des BUND Brandenburg. Der BUND strebt in einem parallel geführten Hauptverfahren gegen den Landkreis Dahme-Spreewald die dauerhafte Aufhebung der Baugenehmigung an, da diese die Errichtung des Stalls inmitten des Landschaftsschutzgebiets Groß Leuthener See/Dollgensee (LSG) zulässt. Die Baugenehmigung wurde aus Sicht des BUND rechtswidrig erteilt, weil das Bauvorhaben mit den Schutzzielen des LSG nicht vereinbar ist.

Bereits nach summarischer Prüfung der vorgelegten Argumente und Belege kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Klage des BUND im Hauptverfahren voraussichtlich erfolgreich sein wird. Das Bauvorhaben sei mit dem geltenden Naturschutzrecht und den Schutzzielen des LSG unvereinbar. Das Bauvorhaben sei in seiner Größe und Form geeignet, den Charakter der Landschaft zu verändern, was grundsätzlich unzulässig ist. In dem 1968 eingerichteten LSG gelte ein generelles, vom Gesetzgeber gewolltes Bauverbot, auch stehe das Vorhaben in einem deutlichen Kontrast zur gesetzlich begrenzten Nutzung des Gebiets, das der Erholung dienen soll.

Die Argumente des Landkreises Dahme-Spreewald, die eine Ausnahmegenehmigung für ein Bauen im LSG  begründen sollten, konnten das Gericht nicht überzeugen. Es brachte in seinem Beschluss zum Ausdruck, dass die Investoren durchaus auf alternative, nicht im LSG gelegene Standorte für den Stall ausweichen könnten. Dies stelle auch bei damit verbundenen höheren Kosten keine unzumutbare Belastung dar. Die Alternativstandorte wurden nach Ansicht des Gerichts im Vorfeld der Genehmigung nur unzureichend geprüft.

Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg, erklärte: „Ich freue mich, dass das Verwaltungsgericht Cottbus unseren Argumenten zum Schutz des LSG „Groß Leuthener See/Dollgensee“ gefolgt ist. Zugleich bedauere ich, dass es in der Sache überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommen musste. Der BUND hatte dem Landkreis Dahme-Spreewald bereits im Dezember 2012 mitgeteilt, dass das Bauvorhaben mit den Schutzzielen des LSG nicht vereinbar ist. Auch die Gemeinde Märkische Heide hat dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Leider sind weder der Landkreis noch die Investoren auf Angebote etwa der Gemeinde Märkische Heide eingegangen, für das Bauvorhaben einen passenden Standort außerhalb des LSG zu finden. Ich wünsche mir, dass der dauerhafte Erhalt des LSG letztendlich für alle Betroffenen zu einem Erfolg wird.“

Der Beschluss des VG Cottbus ist noch nicht rechtkräftig. Auskünfte erteilt für den BUND Herr RA Thorsten Deppner, Tel: 0151/240 57 941

 

Der BUND Brandenburg nimmt unter dem Kennwort „Rinderstall Klein Leuthen“ Spenden zur Unterstützung des Klageverfahrens entgegen. 

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