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Der Schuss geht nach hinten los!

18. Mai 2017 | Wolf, Naturschutz

Der Antrag der CDU-Fraktion "Weidetierhaltung mit Schutzjagden auf Problemwölfe sichern", welcher in der heutigen Landtagssitzung behandelt werden soll, ist aus Sicht des BUND Brandenburg überflüssig, da es bereits mehrere Gesetzesgrundlagen für den Abschuss von Problemwölfen gibt.

Wolf im Tiergehege, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Der Antrag der CDU-Fraktion "Weidetierhaltung mit Schutzjagden auf Problemwölfe sichern", welcher in der heutigen Landtagssitzung behandelt werden soll, ist aus Sicht des BUND Brandenburg überflüssig, da es bereits mehrere Gesetzesgrundlagen für den Abschuss von Problemwölfen gibt.

Die CDU sieht in ihrem Antrag vor, dass anhand von Populationsmodellen Quoten für den Abschuss von problematischen Wölfen bestimmt werden können. Durch den Abschuss dieser festgelegten Anzahl während sogenannter Schutzjagden erhofft sich die CDU-Fraktion den Schutz der Weidetiere und die Steigerung der Akzeptanz des Wolfes.

Leider übersieht die CDU, dass bereits die FFH-Richtlinie im Artikel 16 die Entnahme von Tieren regelt, die nicht nur dem Menschen gefährlich werden können, sondern ebenso hohen wirtschaftlichen Schaden hervorrufen. Ebenfalls ist die Entnahme von Problemtieren im momentan noch gültigen Managementplanes des Wolfes auf Seite 43 vorgesehen, wenn sie mehrfach ordnungsgemäß geschützte Nutztiere gerissen haben. Auch die kommende Wolfsverordnung soll Schäden an Nutztieren mit einschließen.

„Ich bin immer wieder erstaunt, wie unbekannt die aktuelle Gesetzeslage sogar bei Politikern ist. Anstatt die vorhandenen Möglichkeiten im Bereich der Gefahrenabwehr zu nutzen oder effektiver zu gestalten, werden immer neue Regelungen gefordert“ sagte Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. „Wir sollten endlich die Maßnahmen des Managementplans umsetzen - sowohl im Bereich der Prävention, aber auch, wenn es um problematische Tiere geht“, ergänzte er.

Ebenfalls fordert die CDU eine Überprüfung der aktuellen Wolfspopulation und ob bereits ein günstiger Erhaltungszustand der Population erreicht sei. Die aktuellen Zahlen liegen aber bereits vor und zeigen, dass der günstige Erhaltungszustand noch weit in der Zukunft liegt. Mit Eintreten des günstigen Erhaltungszustandes wäre eine Veränderung des Schutzstatus möglich. Jedoch heißt dies nicht, dass Wölfe dann einfach so geschossen werden können, denn der günstige Erhaltungszustand dürfte durch den Abschuss nicht beeinträchtigt werden. „Ob Anhang IV oder V, einen Zaun müssen die Weidetierhalter trotzdem bauen“, sagte Axel Kruschat.

Lobend muss der CDU zugestanden werden, dass sie in ihrem Antrag erkennt, dass mit der Nutztierhaltung nur „ein geringes durchschnittliches Jahreseinkommen zu erzielen ist“. „Anstelle aber endlich Vorschläge für die wirkliche Verbesserung der prekären Situation unserer Weidetierhalter zu präsentieren, wälzt die CDU das Problem lieber ganz auf den Naturschutz ab“, sagte Axel Kruschat.

Neue Studien zeigen, dass der Abschuss von Wölfen nicht die generelle Akzeptanz des Wolfes erhöht. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass durch einen undifferenzierten Abschuss die Familienverbände, in denen die Wölfe leben, massiv beeinträchtigt werden und so Problemwölfe erst entstehen.

Aktuell ist der Wolf in Deutschland durch nationales und internationales Recht streng geschützt. So steht er in den Anhängen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie im Anhang II und IV und darf auch deswegen nicht gejagt werden. Ausnahmen von dieser Regelung treten ein, wenn Menschen vom Wolf bedroht werden oder es zu hohen wirtschaftlichen Schäden kommt. 

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