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BUND: Wolfsverordnung nur ein Angebot! Polemik des Bauernverbandes gegen das Kompromissangebot des Ministeriums muss aufhören.

29. November 2017 | Wolf

Wolfsspur (Mario Sitte/BUND Brandenburg)

Der Bauernverband Brandenburg (DBV) hat scharfe Kritik am Entwurf der Wolfsverordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) geübt. Leider erkennen die Verbandsfunktionäre des DBV nicht, wie weit das Ministerium im geltenden rechtlichen Rahmen den Forderungen des Verbandes entgegenkommt. So soll es in Zukunft nicht mehr nötig sein, außerhalb von Schutzgebieten Anträge auf die Entnahme von Wölfen zu stellen. Es würde ausreichen eine Anzeige beim Landesumweltamt zu machen, die eine entsprechende Prüfung in Gang setzt. Damit würden auch keine Antragsgebühren mehr anfallen. Nach dem Wortlaut des jetzt vorliegenden Entwurfs würden die Naturschutzverbände auch auf Mitsprache- und Beteiligungsrechte verzichten. Dies wäre allemal ein Grund, die in den letzten Monaten betriebene Polemik gegen den Wolf einzustellen und zu einer sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren. Das vor der Entnahme - was in der Regel die Tötung des Wolfes bedeutet - Vergrämungsversuche stehen müssen, ist geltendes Recht und kann im Rahmen der Verordnung vom Ministerium nicht geändert werden. Wenn sich das Ministerium an die rechtsstaatlichen Mittel halten soll, geht es nicht anders.

Es muss keine Wolfverordnung geben“, so Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. „Der geltende Rechtsrahmen regelt eigentlich alles Nötige. Der Vorschlag des Ministeriums ist ein weitgehendes Entgegenkommen an die Landwirtschaft. Er ist auch für die Naturschutzverbände ein nicht ganz einfacher Kompromiss. Schließlich geht es um Entscheidung, ob ein streng geschütztes Tier getötet wird. Wenn die Unsachlichkeit in der Debatte aber nicht aufhört, dann müssen wir uns als Naturschutzverband stark überlegen, ob wir diesen Kompromiss noch mittragen wollen.“  

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