Bereits im Dezember 2022 hat das LBGR die Erlaubnis zur Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Welzow-Süd in Brandenburg erteilt. Die Erlaubnis setzt eine fertige Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette voraus. Die Seen sollen dadurch vor Wasserverlust und das Grundwasser vor Verschmutzung geschützt werden. Dieser Schutz besteht bis heute nicht. Die Folgen für den ohnehin schon angespannten Wasserhaushalt in der Region sind fatal: Die Seenkette kann nicht rekultiviert werden. Die Verschmutzung des Grundwassers mit Sulfat und Eisenocker kann zum Problem für die menschliche Gesundheit werden.
Gegen die Entscheidung, die wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen, hat der BUND im Februar 2023 Widerspruch eingelegt. Da dieser Widerspruch vom LBGR zurückgewiesen wurde, hat der BUND nun Klage dagegen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Der Umweltverband beantragt die Aufhebung der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Dazu Jennifer Seyderhelm, Umweltjuristin bei ClientEarth: „Wir verklagen das Landesamt, denn der Betrieb des Tagebau Welzow-Süd gefährdet die Wasserqualität in der Region. Eine Dichtwand als Lösung anzubieten, die ein vier Kilometer langes Loch hat und tonnenweise Wasser hindurchlässt, ist lächerlich. Das gefährdet die Umwelt und das Klima. Wenn die Natur und die Gesundheit der Menschen in der Region nicht vor den Folgen des Tagebaubetriebs geschützt werden, sollte eine wasserrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden dürfen.“
Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg, ergänzt: „Wir können uns den Braunkohleabbau keinen Tag mehr leisten. Die Genehmigung der Tagebaue hat den Wasserhaushalt der Lausitz massiv beschädigt. Die Klimakrise wird dies verschärfen. Das LBGR erteilt hier eine Erlaubnis ohne den Bergbaubetreiber entsprechend in die Pflicht zu nehmen.“
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