Bei der Klage handelt es sich um den ersten Abschnitt des B96 Ausbaus, der insgesamt von Oranineburg bis nach Neubrandenburg durchgeführt werden soll. Ziel des BUND ist es einen an die realen naturräumlichen Bedingungen angepassten und dem tatsächlichen Bedarf entsprechenden Ausbau der Bundesstraße zu erreichen.
„Das Vorhaben die B96 auf insgesamt vier Spuren auszubauen, ist deutlich überdimensioniert und nicht durch den Verkehrsbedarf zu rechtfertigen“, so Bernhard Hoffmann von der Initiative „B96-Ausbau so nicht!“. Auf dem jetzt planfestgestellten Abschnitt wurde nicht mal eine regelmäßige öffentliche Verkehrszählung vorgenommen. Auf anderen Abschnitten der Bundesstraße zeigt sich eine Verkehrszunahme in den letzten 11 Jahren von lediglich 4,6 bis 4,9 %. „Damit ist ein vierspuriger Ausbau nicht zu rechtfertigen. Eine zweispurige Straße mit gelegentlichen Überholstreifen würde völlig ausreichen“, so Bernhard Hoffmann weiter.
„Auch für die heimische Natur wäre der geplante Ausbau katastrophal“, so Thomas Volpers, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. Insbesondere das Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Obere Havelniederung“ und das FFH-Gebiet „Moncapricesee“ werden stark beeinträchtigt. „Weder die Schutzbelange für den Wasserhaushalt noch für den Klimaschutz sind in zureichendem Maße berücksichtigt worden“, so Thomas Volpers weiter.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung hat der BUND Brandenburg alle seine Einwendungen dem Landesamt für Bauen und Verkehr vorgetragen. „Leider führten diese nicht zu einem Verzicht auf den vierspurigen Ausbau. So blieb dem BUND Brandenburg nur noch der Klageweg übrig“, so Franziska Heß, Rechtsanwältin in der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB, die den BUND Brandenburg beim Verfahren vor Gericht vertritt.
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