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Artenvielfalt immer stärker durch industrielle Landwirtschaft bedroht

28. März 2014 | Landwirtschaft, Naturschutz

Aus dem Bericht zur Lage der Natur des Bundesamtes für Naturschutz geht hervor, dass überall dort, wo die zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft das Artensterben verursacht, der Schutz seltener Tiere und ihrer Lebensräume immer schwieriger wird. Im Bericht heißt es dazu: "Trotz umfangreicher Förderung im Rahmen von Agrar-Umwelt- und Vertragsnaturschutzprogrammen aus EU-Mitteln, Bundesmitteln und Mitteln der Bundesländer auf ca. 40 % der Agrarfläche sind die landwirtschaftlich genutzten Lebensräume der Agrarlandschaft nach wie vor überwiegend in einem schlechten Erhaltungszustand, teilweise haben sie sich in den letzten sechs Jahren sogar weiter verschlechtert."

Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung die Überarbeitung der Guten Fachlichen Praxis bisher nicht vorgelegt hat. Der Landtag hatte im Dezember 2012 den Beschuss gefasst die Leitlinien der ordnungsgemäßen Landwirtschaftlichen Bodennutzung von 1997 zu überarbeiten (Drucksache 5/6510-B).

„Die aktuelle Entwicklung in der Landwirtschaft wird zunehmend zu einem Biodiversitätsdesaster. Trotzdem ist die Landesregierung nicht bereit minimalen Maßnahmen umzusetzen, obwohl diese eindeutig vom Landtag beschlossen wurden,“ so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg.

Der BUND hat in Zusammenarbeit mit dem NABU erst kürzlich eine Bestandsaufnahme der Naturschutzpolitik der Länder herausgegeben. Brandenburg hat dabei sehr schlecht abgeschnitten. In den sieben Kategorien hatte Brandenburg in sechs Kategorien nur sehr schlechte bis mangelhafte Ergebnisse erreicht. Die Analyse finden Sie hier.

„Man muss an dieser Stelle die Naturschutzverwaltung des Landes ausdrücklich aus der Kritik herausnehmen“, so Kruschat weiter. „Der Schutz der Biodiversität kann nicht Aufgabe eines Ministeriums allein sein. Vielmehr muss die Landesregierung im ganze dafür Sorgen, dass das Artensterben in Brandenburg gestoppt wird.“ Deutschland hat sich in der Nationale Biodiversitätsstrategie 2007 verpflichtet den Artenschwund bis 2010 zu stoppen (und dieses Ziel auf 2020 verschoben). Naturschutz ist laut Grundgesetz Ländersache. 

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