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BUND Brandenburg beantragt insolvenzfeste Sicherung der Mittel für die Wiederherstellung der Lausitzer Tagebaulandschaften

26. August 2019 | Kohle, Flüsse & Gewässer, Klimawandel, Bäume

Trotz Bergbau-Vereinbarung drohen Milliardenkosten für Brandenburg – Bergamt soll Sicherheitsleistungen in voller Höhe einziehen

Tagebau Welzow-Süd, Foto: Axel Kruschat/BUND Brandenburg

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg hat mit Unterstützung von Client Earth einen Antrag auf Sicherheitsleistungen für den Tagebau Welzow-Süd beim Landesbergamt eingereicht. Aus Sicht des Umweltverbandes reichen die bisherigen Schritte der Landesregierung nicht aus, um zu verhindern, dass Brandenburg auf Milliardenkosten für die Rekultivierung der Lausitzer Braunkohletagebaue sitzen bleibt.

Der Kohleabbau hinterlässt seine Spuren: Der Grundwasserleiter wird großflächig zerstört, die Gewässer der Region wie die Spree werden mit Sulfat belastet. Viele der Schäden werden aber erst nach der Förderung der Braunkohle sichtbar. Mit dem Wiederanstieg des Grundwassers drohen neben den Bergschäden in der Region eine Verockerung und Versauerung der Tagebaufolgeseen und der umliegenden Gewässer. Umso wichtiger ist die Sicherung der Finanzmittel für die Rekultivierung der Tagebaue.

Die kürzlich abgeschlossene Vorsorgevereinbarung mit dem Bergbaubetreiber LEAG hat erst einmal gar nichts geändert“, erklärte Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg bei einer Pressekonferenz am heutigen Montag. „Zehn Millionen Euro will die LEAG jetzt einzahlen – von geschätzten drei bis zehn Milliarden geschätzten Kosten! Danach soll bis 2033 ein Sondervermögen von 770 Millionen Euro in einer Zweckgesellschaft angespart werden. Schon jetzt schreiben die Kohlekonzerne rote Zahlen. Wenn die LEAG zum Beispiel Mitte der 2020er Jahre pleitegehen sollte, dann bleiben wir Steuerzahler*innen in Brandenburg und Sachsen immer noch auf mehreren Milliarden sitzen. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass das Bergamt sofort Sicherheitsleistungen in voller Höhe von der LEAG einziehen muss.“

Daher hat der Umweltverband nun mit Unterstützung der Umweltrechtsorganisation ClientEarth einen Antrag auf Sicherheitsleistungen für den Tagebau Welzow-Süd beim Landesbergamt eingereicht: „Hier gilt wie in anderen Bereichen des Umweltrechts das Verursacherprinzip“, bekräftigt Ida Westphal, Juristin bei ClientEarth. „Selbst für viel kleinere Projekte, wie Windparks, müssen oft schon vor Baubeginn  große Summen zurückgelegt werden, um den Rückbau sicherzustellen. Dies muss erst recht für die Braunkohlentagebaue der LEAG gelten, die schon jetzt massive Umweltwirkungen haben. Das ist im Umweltrecht nichts Neues und das Bergrecht sieht solche Sicherheitsleistungen auch eindeutig vor – es hapert nur an der Umsetzung.

Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm begleitet den Antrag des BUND: „Der Ermessensspielraum zur Sicherstellung der Finanzierung der Folgelasten der Braunkohlentagebaue in der Lausitz ist auf Null reduziert. Die Festsetzung von Sicherheitsleistungen ist spätestens seit dem Verkauf von Vattenfall erforderlich im Sinne des Bundesberggesetzes. Die so genannte Vorsorgevereinbarung bietet demgegenüber keine insolvenzfeste Absicherung, sie ist vielmehr eine Wette auf die unsichere Zukunft der LEAG. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg muss das Verursacherprinzip umsetzen und darf keine weitere Sozialisierung der Bergbaufolgelasten zulassen.

Wenn die LEAG keine Einzahlungen in das Sondervermögen vornimmt, können laut Vereinbarung zwar Sicherheitsleistungen eingezogen werden. Aber Axel Kruschat kritisiert: „Wenn das Unternehmen nicht mehr einzahlt, weil es insolvent ist, dann ist es ziemlich sicher auch zu spät für die Sicherheitsleistungen. Der Kohleausstieg wird kommen, vielleicht früher als derzeit vorhersehbar. Das Landesbergamt muss die Rekultivierungsmittel jetzt sichern, bevor es zu spät ist.“ Sollte der Antrag abgelehnt werden, sei man auch bereit, zu klagen.

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