BUND Landesverband Brandenburg
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Brandenburg

Kohle-Rückstellungen: Regierungsgutachten bestätigt Notwendigkeit einer insolvenzfesten Sicherung

27. November 2018 | Kohle

Tagebau Welzow-Süd, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Am gestrigen Montagabend wurde das lang erwartete Gutachten „Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im Lausitzer Braunkohlebergbau“ veröffentlicht. Das von den Ländern Brandenburg und Sachsen beauftragte Gutachten kommt laut Landeregierung zu dem Schluss, dass „die LEAG hinreichende Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung von Flächen im Lausitzer Braunkohlerevier trifft“. Das Gutachten hat jedoch auch das Konstrukt einer Zweckgesellschaft untersucht, die als Sicherheitsleistung verpfändet werden und  die Renaturierungsgelder auch im Falle einer Insolvenz garantieren soll. Dies zeigt, dass die bisherige Rückstellungspraxis offenbar als nicht ausreichend erachtet wird.

Der brandenburgische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert den Versuch des brandenburgischen Wirtschaftsministeriums und Bergamtes, die Ergebnisse des Gutachtens so darzustellen, als ob keinerlei Handlungsbedarf bestünde. Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg, erklärt: „Das Gutachten untersucht mitnichten nur, ob die bilanziellen Rückstellungen der LEAG richtig berechnet wurden – was auch niemand ernsthaft angezweifelt hat. Es bestätigt auch unsere Sorge, dass diese bilanziellen Rückstellungen nicht insolvenzfest sind und die nötigen Barmittel in Zukunft fehlen könnten. Die Bergämter in Sachsen und Brandenburg planen laut Gutachten daher bei allen Lausitzer Tagebauen die Unterzeichnung einer Vorsorgevereinbarung zur Zulassungsvoraussetzung machen. Wenn die Rückstellungspraxis der LEAG vollkommen unbedenklich wäre, würden Brandenburg und Sachsen nicht über eine Ausweitung des ‚Modells Nochten‘ sprechen.“
 
Der 36-seitige Teil B des Gutachtens untersucht das Konstrukt der bereits von Sachsen beim Tagebau Nochten angewendeten Zweckgesellschaft, bei welcher ein Sondervermögen aufgebaut werden soll, das vom Unternehmen an das Land verpfändet wird. Vor kurzem hatte Brandenburg bekannt gegeben dies auch beim Tagebau Welzow-Süd anzustreben. Die genaue Ausgestaltung stehe jedoch noch nicht fest. Hier besteht laut Gutachten noch Nachbesserungsbedarf.  So wird explizit auf weitere Studien verwiesen, die sich beispielsweise für eine Stiftung öffentlichen Rechts aussprechen, anstatt die Gelder - wie in Sachsen geplant - in einem unternehmensinternen Fonds der LEAG zu verwahren. Für eine abschließende Bewertung müssen aus Sicht der Gutachter noch weitere Details geklärt werden: Die Ausfallrisiken des Sondervermögens müssen spezifiziert werden und es muss der „wahre“ Finanzbedarf der Rekultivierung ermittelt werden.
 
„Die Brandenburger Landesregierung muss endlich Klarheit über ihr weiteres Vorgehen sowie die Ausgestaltung der geplanten Zweckgesellschaft schaffen, um eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen. Der Landtag muss sich zeitnah ausführlich mit den Ergebnissen des Gutachtens beschäftigen und daraufhin eine Entscheidung treffen, wie die insolvenzfeste Sicherung der Mittel erreicht werden kann“, betont Kruschat.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb