BUND Landesverband Brandenburg
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Brandenburg

Erfolg für Umweltschützer: Erstmals Sicherheitsleistung für Braunkohletagebaue erhoben

06. Oktober 2020 | Kohle

Offenbar auf Druck von Umweltschützern wurde erstmals in Brandenburg – und damit auch in ganz Deutschland – vom Braunkohlebergbau eine Sicherheitsleistung nach Bundesberggesetz eingefordert, um Rekultivierungsmittel zu sichern. Sie wurde am 29.09.2020 von der Bergbausparte der LEAG, der Lausitz Energie Bergbau AG, an das Landesbergamt übergeben. Darüber informierte letzteres auf Nachfrage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg. 
Am 30. September war die Frist abgelaufen, bis zu welcher laut der aktuellen Tagebau-Hauptbetriebspläne Jänschwalde und Welzow-Süd eine neue Vorsorgevereinbarung zwischen Land und LEAG abgeschlossen werden musste. Sollte diese nicht zustande kommen, waren eine Patronatserklärung oder eben die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung als z.B. Bürgschaft oder Versicherung beim Land erforderlich, damit die Zulassung nicht ihre Gültigkeit verliert. 

Der BUND Brandenburg begrüßt diese Entwicklung; er drängt schon seit Jahren auf die Erhebung einer Sicherheitsleistung. Im Sommer 2019 reichte der Umweltverband gemeinsam mit Client Earth einen Antrag auf Sicherheitsleistungen beim Landesbergamt ein und nachdem der neue Hauptbetriebsplan ohne solche in Kraft trat, legten die Verbände Widerspruch gegen diesen ein. Das darin angewandte Konstrukt aus Vorsorgevereinbarung und Zweckgesellschaft ist nach ihrer Ansicht nicht geeignet, um die Gelder insolvenzfest zu sichern. 

Die Vorsitzende des BUND Brandenburg, Franziska Sperfeld, zeigte sich daher vorsichtig optimistisch: „Dass nun endlich die im Bundesberggesetz schon lange vorgesehenen Sicherheitsleistungen auch bei Braunkohletagebauen eingezogen werden, zeigt, dass sich das Blatt gewendet hat. Bisher wurden die Kohle-Unternehmen hier immer von der Politik geschont, obwohl jeder Betreiber einer Windkraftanlage und Kiesgrube zu einer solchen insolvenzfesten Sicherung der Wiederherstellungskosten verpflichtet wurde. Offenbar konnten sich das Land und die LEAG nicht auf eine neue Vorsorgevereinbarung einigen und es wurde durchgegriffen. Das ist bemerkenswert.“ 

Eine abschließende Bewertung des aktuellen Vorgangs könne jedoch erst getroffen werden, wenn klar sei, in welcher Form und in welcher Höhe die Sicherheitsleistung erhoben wurde. Der BUND Brandenburg hat deshalb bereits einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz gestellt. „Sowohl die konkrete Art als auch die Höhe der Sicherheitsleistung sind nämlich entscheidend. Erst wenn es dazu weitere Kenntnisse gibt, kann beurteilt werden, ob die Sicherheitsleistung ihren gesetzlichen Zweck erfüllen und die Steuerzahler*innen tatsächlich schützen kann. Zweifel bestehen vor allem, weil das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe bislang stets mitgeteilt hat, dass das         Land keine eigenen Prüfberichte über die anfallenden Rekultivierungskosten hat, also offenbar allein auf Kostenschätzungen der LEAG vertraut hat“, gibt Sperfeld zu Bedenken. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht der BUND Brandenburg deshalb zunächst weiterhin davon aus, dass es etwa für den im Dezember 2019 zugelassenen Hauptbetriebsplan Welzow-Süd an einer grundlegenden Genehmigungsvoraussetzung fehlt.

In jedem Fall dürfte der Vorgang aber auch in den Braunkohleländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen viel Beachtung finden. Denn auch dort haben die Regierungen bisher keine Sicherheitsleistungen verlangt. In Sachsen haben Vorsorgevereinbarungen mit der LEAG sowie mit der MIBRAG von Ende 2018 trotz der seitdem stark veränderten Rahmenbedingungen weiterhin Bestand.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb