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BUND will Feldahornhecke bei Sperenberg retten

18. Dezember 2017

Feldahornhecke zwischen Sperenberg und Kummersdorf Gut, Foto: Carsten Preuß/BUND Brandenburg Links die bedrohte Feldahornhecke zwischen Sperenberg und Kummersdorf Gut.  (Carsten Preuß/BUND Brandenburg)

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen die Genehmigung der Beseitigung der Hecke zwischen Kummersdorf Gut und Sperenberg (Teltow-Fläming) eingelegt. Die Feldahornhecke an der Landesstraße L 70 soll für die Erneuerung des Radweges gerodet werden. Der desolate Zustand des Radweges entstand durch die seit Jahren mangelnde Pflege und Unterhaltung durch den Landesbetrieb Straßenwesen.

Der BUND-Landesvorsitzende Carsten Preuß: „Die Hecke liegt im Landschaftsschutzgebiet Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide. Es wurde überhaupt nicht geprüft, ob der Radweg erneuert werden kann ohne dass die Hecke gerodet wird.“  Der BUND hatte vorgeschlagen, den Radweg von jetzt 1,60 m auf 2 m zu verbreitern anstatt auf 2,50 m. Dann könnte die Hecke erhalten werden, wenn sie etwas zurückgeschnitten, aber nicht gerodet wird.

Die vom Landesbetrieb Straßenwesen geplante Breite von 2,50 m ist nicht erforderlich. Den Planungen liegen keine Ermittlungen der Nutzungsintensität zu Grunde. Ein Eingriff in Natur und Landschaft muss sich jedoch aus dem Bedarf ergeben. Der Landesbetrieb stützt sich bei der geplanten Ausbaubreite auf die Empfehlungen für den Radverkehr  (ERA 09). Zum einen stellt die ERA 09 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen dar, zum anderen kann auch gemäß der ERA 09 bei weniger als 300 Radfahrer pro Stunde, dieses Maß auf 1,60 m reduziert werden. Nach Einschätzung des BUND Brandenburg fahren auf der Strecke keine 300 Radfahrer am Tag.

Dem BUND Brandenburg ist keine vergleichbare Feldahornhecke an Radwegen oder Straßen bekannt. Die Hecke ist daher eine Besonderheit und der Erhalt dient dem Schutzziel des Landschaftsschutzgebietes, das die Vielfalt, die Eigenart und die Schönheit des Landschaftsbildes bewahren soll. Im Bereich der Hecke wurden Amsel, Buchfink, Eichelhäher, Grünfink, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig, Zilpzalp und weitere Vogelarten nachgewiesen.

Der Landkreis Teltow-Fläming hatte am 24. Juli 2017 die Genehmigung zum Ausbau des Radweges erteilt, obwohl die anerkannten Naturschutzverbände am 27. April das Vorhaben abgelehnt hatten. Nachdem der Widerspruch des BUND vom 24. August nicht erfolgreich war, blieb dem Umweltverband nur der Weg vor das Verwaltungsgericht, um die Hecke zu retten.

Zur Rettung der 2,8 km langen und 1 m hohen Hecke benötigt der BUND Brandenburg dringend Spenden. Diese können auf das Spendenkonto des BUND Brandenburg bei der GLS-Bank (IBAN: DE24430609671153278200; BIC: GENODEM1GLS) mit dem Verwendungszweck „Hecke“ überwiesen werden. Wenn die Adresse des Spenders auf dem Überweisungsträger vermerkt wird, kann der BUND auch Zuwendungsbestätigungen erteilen.

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