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BUND: Braunkohlebedarf überhöht angegeben

08. Februar 2018 | Energiewende, Kohle, Klimawandel

Landesregierung wusste schon 2012, dass der Tagebau Welzow-Süd II überflüssig ist

Carsten Preuß (Vorsitzender des BUND Brandenburg), Hannelore Wodtke (Allianz für Welzow) und René Schuster (Grüne Liga Brandenburg) in der Landespressekonferenz im Landtag. Foto: Michaela Kruse/BUND Brandenburg Carsten Preuß (Vorsitzender des BUND Brandenburg), Hannelore Wodtke (Allianz für Welzow) und René Schuster (Grüne Liga Brandenburg) in der Landespressekonferenz im Landtag.  (Michaela Kruse/BUND Brandenburg)

Der im Dezember beim Landesbergamt eingereichte Antrag des Bergbauunternehmens LEAG auf Verlängerung der Auskohlung des Tagebaus Welzow-Süd I für zehn weitere Jahre zeigt nach Berechnungen des BUND Brandenburg, dass ein Verzicht auf den Aufschluss des neuen Tagebaus Welzow-Süd II voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Kohleverstromung in der Lausitz bis Mitte der 2040er Jahre haben wird. Außerdem hätte die Landesregierung schon 2012/13, während des Braunkohlenplanverfahrens zu Welzow-Süd II, wissen können, dass die Kohle im Teilfeld I bis 2033, anstatt - wie bisher genehmigt - bis 2023 reicht.

Die Bergbauunternehmen haben in der Vergangenheit wiederholt mit zu hohen jährlichen Fördermengen argumentiert, welche in der Realität offenbar selten erreicht wurden. Dadurch wurde die Reichweite des Tagebaus systematisch unterschätzt“, erläutert Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg. „In ihrem aktuellen Antrag auf Verlängerung trägt die LEAG dem ein Stück weit Rechnung, indem man vom tatsächlichen Braunkohlevorrat ausgeht und die Laufzeit des Braunkohletagebaus auf 2033 verlängert. Gleichzeitig wird aber wieder von einer zu hohen Jahresfördermenge ausgegangen.

Wenn man die bereits beschlossene Sicherheitsreserve zweier Blöcke des Kraftwerkes Jänschwalde sowie eine sehr wahrscheinliche Abschaltung der restlichen vier Blöcke ab dem Jahr 2028 berücksichtigt, dann reichen die Kohlevorräte nicht nur bis 2033, sondern bereits bis Mitte der 2040er Jahre, zeigen Berechnungen des BUND Brandenburg. Bis dahin muss der Kohleausstieg aus Klimaschutzgründen jedoch ohnehin längst erfolgt sein.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner des von Umsiedlung bedrohten Dorfes Proschim und Teilen der Stadt Welzow, die dem neuen Tagebau Welzow-Süd II weichen sollen, hat die Verlängerung der Reichweite des Teilfeldes I existenzielle Bedeutung. Schließlich hängt davon ab, ob ihre Heimat zerstört wird und wenn ja, wann sie diese verlassen müssen. „Die Zahlen zeigen völlig eindeutig: Hätte man 2012 im Zuge des Verfahrens zum neuen Tagebau Welzow-Süd II mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Braunkohlebedarf gerechnet, wäre man bereits damals auf eine Reichweite der Kohlevorräte bis Anfang der 2030er Jahre gekommen und damit wären Enteignungen nicht mehr zu rechtfertigen gewesen“, so Preuß.

Für den BUND Brandenburg kann es nur eine Konsequenz aus den jetzt vorliegenden Zahlen geben: „Die Landesregierung muss dem unnötigen Tagebau Welzow-Süd II endlich eine Absage erteilen. Statt Umsiedlungen und Enteignungen für einen neuen Tagebau zu planen, muss sich die Landesregierung vielmehr damit auseinandersetzen, den Tagebau Welzow-Süd I zu verkleinern“, so Preuß weiter. Berechnungen unter anderem des Thinktanks Agora Energiewende zeigen, dass sogar noch eine Restmenge Braunkohle im Tagebau Welzow-Süd I verbleiben muss, wenn man die Pariser Klimaschutzziele erreichen will.

Redaktionelle Hinweise:

Das BUND-Hintergrundpapier „Kohlevorräte und Reichweiten im Tagebau Welzow-Süd I“ kann unter www.bund-brandenburg.de/verlaengerung_welzow-sued als PDF heruntergeladen werden.

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