Biber unter Beschuss! Brandenburg drückt umstrittene Verordnung durch

27. März 2026

BUND Brandenburg kritisiert Scheinbeteiligung, fehlende Schutzvorkehrungen und wachsende Gefahren für den Elbebiber.

Biber hockt auf einer Wiese  (Steve Raubenstine / pixabay)

Potsdam, 27.03.2026 Aus Sicht des BUND Brandenburg wurden die Naturschutzverbände im Verfahren zur Biberverordnung nicht ernsthaft beteiligt. Besonders deutlich wird das daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 12. März lief, die neue Verordnung aber bereits am selben Tag veröffentlicht wurde. 

Der BUND Brandenburg kritisiert, dass wesentliche Forderungen der Naturschutzverbände in der neuen Verordnung nicht aufgegriffen wurden. Nicht übernommen wurden insbesondere strengere Vorgaben für Eingriffe in Natura-2000-Gebieten, eine klare und dokumentierte Alternativenprüfung, wirksame Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie bessere Regelungen zu Monitoring und Evaluation.

Stattdessen wurden die besonders problematischen Punkte umgesetzt: Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde ausgeweitet, der Kreis der berechtigten Personen erweitert. Außerdem wurde die Schwelle für Eingriffe im Hochwasserfall von Alarmstufe 3 auf Alarmstufe 2 abgesenkt. „Es mag im ersten Moment plausibel klingen, im Hochwasserfall den Abschuss von Bibern zu erleichtern“, so Regina Schwarz Co-Vorsitzende des BUND Brandenburg. „Faktisch ist dies aber nicht gerechtfertigt.“

Dazu muss man sich vor Augen halten, was die Hochwasserwarnstufe 2 bedeutet. Bei dieser Warnstufe droht noch keine akute Überschwemmungsgefahr, sondern es werden täglich Kontrollen an Deichen durchgeführt. Schäden an Deichen durch Biber sind ernst zu nehmen aber eher unwahrscheinlich, da es für den Biber aus seinem biologischen Verhaltesrepertoire keinen Sinn macht, einen Damm oder eine Biberburg zu bauen, wenn das Wasser nicht dauerhaft am Deichfuß anliegt. Bei einer täglichen Kontrolle sollten diese Schäden, falls sie doch einmal auftreten, entdeckt und beseitigt werden können. Den Biber kann man dann immer noch vertreiben.

Besonders kritisch sieht der Verband die Folgen für den Elbebiber. Diese besonders schutzwürdige Population darf nicht durch einen leichtfertigen Abschuss weiter unter Druck geraten. „Statt eines erleichterten Abschusses, werden mehr gut geschulte Biberbeauftragte gebraucht, die sicher Situationen bewerten und abwägen können im Interesse von Menschen und Bibern.“, sagt die BUND Co-Vorsitzende Schwarz.

Der BUND Brandenburg fordert das Land Brandenburg auf, die neue Biberverordnung umgehend nachzubessern. Erforderlich sind aus Sicht des Verbandes eine echte Berücksichtigung der Verbändevorschläge, strengere Schutzgebietsprüfungen, eine enge Begrenzung auf tatsächlich unabweisbare Eingriffe im Hochwasserfall sowie nachvollziehbare Dokumentations- und Berichtspflichten.

Weiter Informationen zu Bibern und dem Hochwasserschutz im Hintergrundpapier.

Außerdem die rechtliche Begutachtung des Biberabschuss 2024 hier! 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb