„Die massiven Eingriffe in die lokalen Biberbestände ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen auf die betroffenen FFH-Gebiete sind ein gravierender Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Mit diesem Gutachten sehen wir uns in unserer Haltung vollumfänglich bestätigt“, erklärt Carsten Preuß, Co-Vorsitzender des BUND Brandenburg.
Neben dem Verstoß gegen das FFH-Recht kritisiert das Gutachten auch die mangelnde Präzision der naturschutzrechtlichen Befreiungen für die Naturschutzgebiete „Oderwiesen Neurüdnitz“, „Oderinsel Küstrin-Kietz“, „Odervorland Gieshof“ und „Oderaue Genschmar“. Nach Ansicht des Gutachtens wurde eine Alternativenprüfung nicht oder nur unzureichend durchgeführt, obwohl sie für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG zwingend erforderlich ist.
„Die Behörden haben unter der Leitung von Gregor Beyer, aktuell Staatssekretär im Umweltministerium in Potsdam, Fakten geschaffen – ohne Rücksicht auf rechtliche Vorgaben hinsichtlich des streng geschützten Bibers. Das ist ein Affront gegen den Artenschutz,“ so Florinde Stürmer, Sprecherin von Wildtierschutz Deutschland.
Beide Naturschutzorganisationen kündigen an, das Behördenhandeln in Zukunft genauer zu begleiten: „Wir werden künftige Genehmigungen für Biberabschüsse genau prüfen und, wenn nötig, rechtliche Schritte einleiten“, so der Tenor beider Verbände unisono.
Hintergrund:
Zusammenfassung Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Tim Stähle