Rechtswidrige Tötung von Bibern an der Oder - Naturschutzverbände fordern präventive Deichschutzmaßnahmen

19. Dezember 2024 | Artenschutz, Biber, Flüsse & Gewässer, Naturschutz

Während des diesjährigen Oderhochwassers wurden laut Medienberichten in Absprache mit den Naturschutzbehörden bis zu 110 Biber getötet. Schwerpunkte waren die Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree. Es muss davon ausgegangen werden, dass durch die Entnahmen die lokale Population der Elbebiber in diesen Landkreisen stark geschädigt wurde. Ein Rechtsgutachten kommt zudem zu dem Ergebnis, dass die „Entnahmen“ rechtswidrig waren.

Die Population der in Brandenburg vorkommenden Unterart des Europäischen Bibers (Castor fiber albicus Elbe-Biber) zerfällt in verschiedene lokale Populationen. An der Oder leben ca. 1.000 Elbebiber. Die Tötung von ca. 110 Bibern bedeutet einen Anteil von mehr als zehn Prozent der Lokalpopulation und damit eine deutliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes.

Der Biber ist eine streng geschützte Art nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie). Eine Tötung des Bibers darf dementsprechend nur in extremen Ausnahmefällen erfolgen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Tötung der Biber war in den Landkreisen Oder-Spree und Uckermark und in Frankfurt/Oder in den betroffenen Schutzgebieten nicht gegeben. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat rechtswidrig auf den Umweltinformationsantrag des BUND Brandenburg nicht reagiert, so dass eine rechtliche Prüfung bisher nicht stattfinden konnte. Zuständig in Märkisch-Oderland war Gregor Beyer, welcher in der neuen Landesregierung als Staatssekretär unter anderem für den Naturschutz zuständig sein soll. Der BUND Brandenburg hatte bereits am 1. Oktober Antrag auf Akteneinsicht bei den betroffenen Landkreisen und dem Landesamt für Umwelt gestellt. Bis auf Märkisch-Oderland haben alle Landkreise die Anfrage beantwortet.

„Die lokale Population des Bibers wurde durch die Entnahmen in Märkisch-Oderland und Oder-Spree stark geschädigt,“, so Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. „Wir fordern präventive Deichschutzmaßnahmen, die eine vorsorgliche Tötung von Bibern ausschließen.“

„Das Verhalten des Bibers, welches die Behörden während des Hochwassers zu verhindern suchte, tritt nur unter sehr speziellen Bedingungen ein und ist ausgesprochen selten,“ so Dr. Martin Steverding, Vorstandsmitglied von Wildtierschutz Deutschland e.V. “Besteht das Risiko einer Schädigung von Deichen durch sogenannte Wühltiere, stellt sich eher die Frage, ob durch die zuständigen Behörden alle Möglichkeiten der Prävention umgesetzt worden sind.“

„Hochwasser an der Oder sind wiederkehrende Ereignisse, die schneller Entscheidungen bedürfen. Die Behörden sollten sich jetzt damit auseinandersetzen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um künftig derartige Eingriffe in die Biberpopulation zu verhindern,“ so Carsten Preuß. Als Alternativmaßnahmen gelten die Sicherung der Deiche mit Eingrabeschutzmatten oder die Schaffung von Rettungshügeln für Biber.

„Allerdings müssen die Behörden dazu auch bereit sein. So haben wir vom Landkreis Märkisch-Oderland bisher immer noch keinen Zugang zu den Informationen über den Biberabschuss bekommen,“ so Dr. Martin Steverding.

Zum Hintergrundpapier hier!

Zum Rechtsgutachten hier!

 

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb