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BUND: Vergleich zur Autobahn A14 in Sicht

30. Juli 2019 | Mobilität

Die Landesregierung und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Brandenburg (BUND) haben sich auf die Eckpunkte für einen Vergleich für die Klage gegen den Abschnitt 1153 zur Autobahn 14 von Magdeburg nach Schwerin geeinigt.

Nach etwa viermonatigen Verhandlungen haben sich Vertreter*innen von BUND und Land Brandenburg auf Eckpunkte für einen gerichtlichen Vergleich in der juristischen Auseinandersetzung um die Verbindung der Autobahn 14 zwischen Magdeburg und Schwerin geeinigt. Die Eckpunkte enthalten zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die Stadt Wittenberge und einen zusätzlichen naturschutzfachlichen Ausgleich. Der vereinbarten Maßnahmen sollen jetzt im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches verbindlich gemacht werden.

Die Eckpunkte umfassen die folgenden Punkte: Einerseits wurden im Raum Wittenberge zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie beispielsweise eine zusätzliche Lärmschutzwand von 500 Metern Länge, der Einsatz von offenporigem Asphalt und die Verdichtung eines Waldbestandes vereinbart. Andererseits wurde ein zusätzlicher naturschutzfachlicher Ausgleich im Umfang von fünf Millionen Euro ausgehandelt. Diese Summe soll an den brandenburgischen Naturschutzfonds gehen, der dafür Naturschutzmaßnahmen in der Prignitz durchführt.

„Für eine Autobahn zwischen Magdeburg und Schwerin besteht nach wie vor kein Bedarf. Aufgrund der Festlegungen des Bundesverkehrswegeplans wird aber das Bundesverwaltungsgericht den Bedarf nicht mehr prüfen,“ sagte Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. „Damit war die Autobahn nicht mehr zu verhindern. Es konnte im Rahmen der Klage also nur noch um einen größtmöglichen Ausgleich des Eingriffs in die Natur gehen. Diesen haben wir jetzt mit den Vergleichseckpunkten erreichen können.“

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