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BUND Brandenburg legt EU-Beschwerde gegen Autobahn A 14 ein

20. Oktober 2016 | BUND, Umweltgifte

Der BUND Brandenburg hat jetzt bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine Beschwerde gegen die Aufnahme des Neubazes der Autobahn A 14 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 eingelegt

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine Beschwerde gegen die Aufnahme des Neubaues der Autobahn A 14 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 eingelegt.

Am 3. August 2016 hatte das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Die Beratung und Verabschiedung des Gesetzespakets durch den Bundestag ist für die 43. KW und Januar 2017 geplant. Im Entwurf des Bundesverkehrsplans ist das Projekt „Neubau Autobahn A 14 Anschlussstelle Karstädt (Brandenburg) – Anschlussstelle Dahlenwarsleben (Sachsen-Anhalt)“ enthalten.

BUND-Landesvorsitzender Carsten Preuß kritisiert, dass das vom BUND erarbeitete Alternativkonzept, das den Ausbau der Bundesstraße B 189 und B 5 unter Verzicht auf die Autobahn beinhaltet, nicht ausreichend geprüft wurde. Weiterhin bemängelt er, dass die im Jahr 2004 im Auftrag der Straßenbauverwaltungen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt durchgeführte "Untersuchung der Null-Plus-Lösung" nicht sachgerecht erfolgte. Preuß: „Insgesamt sind durch die A 14 über 20 Natura-2000-Gebiete betroffen. Die zwölf Umweltziele des Umweltberichtes zum Bundesverkehrswegeplan werden alle verfehlt.“

Der Vorsitzende des BUND-Kreisverbandes Prignitz, Wilfried Treutler ergänzt: „Die Frist für Stellungnahmen zum BVWP 2030 betrug lediglich 6 Wochen, viel zu wenig Zeit für ein solch umfangreiches Gesetzespaket.“ Zur Beurteilung erforderliche Daten und Berechnungen wurden nicht vorgelegt. Dem BUND wurden sogar nur zwei Werktage für die Stellungnahme zu den Entwürfen der Fernstraßenausbaugesetze eingeräumt. Außerdem bemängelt er, dass bei insgesamt eingegangenen 40.000 Stellungnahmen zum BVWP werder eine vollständige Erfassung des Inhalts der abgegebenen Stellungnahmen durch das Bundesverkehrsministerium möglich war, noch Mängel beseitigt oder Änderungen am BVWP und den hierauf basierenden Ausbaugesetzen beseitigt werden konnten oder sollten.

Die EU-Beschwerde beruft sich auf die Richtlinie 2001/42/EG, die die Strategische Umweltprüfung regelt. Der BUND Brandenburg rechnet damit, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleitet. 

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