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BUND klagt gegen Autobahn 14

20. Februar 2018 | Lebensräume, Mobilität, Naturschutz

Verkehrsministerium Brandenburg nicht kompromissbereit – Naturschutzverband klagt gegen den Autobahnabschnitt 1153 der Autobahn 14

Im Jahr 2017 hatte der BUND Brandenburg dem brandenburgischen Infrastrukturministerium in mehreren Gesprächen Änderungen der Planung im Bereich der Elbequerung vorgeschlagen mit dem Ziel, dadurch eine Klage des BUND zu vermeiden. Vorgeschlagen hatte der BUND z.B. den vierspurigen Ausbau der B189 zwischen Wittenberge und Seehausen oder den Verzicht auf die Standstreifen an der A14. Leider zeigte das Ministerium keine Kompromissbereitschaft, so dass der BUND folgerichtig gestern Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1153 eingelegt hat, um die gravierenden Auswirkungen der Planungen wenigstens teilweise abzumildern und Verbesserungen bei der Bewertung des Eingriffs und der Festlegung des Ausgleichs zu erreichen.

Eine erste Sichtung der Unterlagen bestätigt die grundsätzliche Einschätzung des BUND Brandenburg zu diesem Autobahnbau. Die aktuellen Prognosen im Bundesverkehrswegeplan 2030 von 14.000 Kfz/24h für diesen Abschnitt begründen weder einen verkehrlichen Bedarf für dieses Projekt noch rechtfertigen sie die massiven Eingriffe in Natur und Landschaft.

Grundvoraussetzung für eine korrekte Bewertung der Eingriffe und für die entsprechenden Festlegungen der Ausgleichsmaßnahmen ist ein sinnvoll gebildeter Planfeststellungsabschnitt. Da die Planung in der Mitte der Elbe, an der Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt, beginnt, werden nur die Auswirkungen auf den brandenburgischen Bereich betrachtet. „Das kann nicht als sachgerecht angesehen werden. Hier hätte unserer Ansicht nach ein landesübergreifendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen“, erklärt Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

Ein weiterer Anhaltspunkt für eine falsche Abschnittsbildung ist durch das Vorhandensein eines grenzüberschreitenden FFH-Gebiets im Planungsraum gegeben, zumal für dieses FFH-Gebiet in Brandenburg und Sachsen-Anhalt jeweils unterschiedliche Erhaltungsziele gelten.

Ein besonders wichtiger Aspekt für die Planfeststellung ist die Nutzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Umgehung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Die Frage, ob CEF-Maßnahmen unionsrechtlich zulässig sind, ist jedoch ungeklärt.

Derzeit arbeitet der BUND Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Baumann-Rechtsanwälte aus Leipzig und verschiedenen Gutachtern die detaillierte Begründung für die Klage aus.

An den Bau dieser Autobahn werden in der Region hohe Erwartungen für die wirtschaftliche Entwicklung geknüpft, die mit diesem Projekt jedoch nicht erfüllt werden können“, so Carsten Preuß. „Vielmehr werden die Potentiale für die Regionalentwicklung, die die Kulturlandschaft der Region bietet, beschädigt.“ Die prognostizierten Verkehrsströme könnten durch einen entsprechenden Ausbau der Bundesstraßen problemlos aufgenommen werden. „Das wäre kostengünstiger und könnte schon längst gebaut sein, stattdessen werden für eine am Bedarf vorbei geplante Autobahn Steuergelder verschwendet“, so der BUND-Landesvorsitzende abschließend.

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