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Von der Todeszone zur Lebenslinie

08. Mai 2020 | BUND, Flüsse & Gewässer, Grünes Band, Lebensräume, Naturschutz

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Pläne der Landesregierung, das „Grüne Band“ in Brandenburg als Nationales Naturmonument auszuweisen. BUND-Landesvorsitzender Carsten Preuß: „Die ehemalige Todeszone an der Elbe im Amt Lenzen-Elbtalaue soll bis zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit am 3. Oktober 2020 auch in Brandenburg zum Nationalen Naturmonument erklärt werden.“

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Pläne der Landesregierung, das „Grüne Band“ in Brandenburg als Nationales Naturmonument auszuweisen. BUND-Landesvorsitzender Carsten Preuß: „Die ehemalige Todeszone an der Elbe im Amt Lenzen-Elbtalaue soll bis zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit am 3. Oktober 2020 auch in Brandenburg zum Nationalen Naturmonument erklärt werden.“ Damit kann das „Grüne Band" als Schatzkammer der Artenvielfalt bewahrt und als lebendiges Denkmal der Geschichte erhalten werden.Die Flächen im Landkreis Prignitz liegen an der Elbe, die hier die Grenze zum Land Niedersachsen bildet. Sie befinden sich im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und sind zu großen Teilen bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Schutzkategorie Nationales Naturmonument wurde 2010 in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen und soll jetzt in Landesrecht überführt werden. In Thüringen wurde das „Grüne Band“ im Jahr 2018 als Nationales Naturmonument ausgewiesen, in Sachsen-Anhalt 2019. Das “Grüne Band“ geht auf eine im Dezember 1989 vom Naturschützer Kai Frobel entwickelte Idee zurück. Im ehemaligen Grenzstreifen wurden mehr als 1.200 gefährdete Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen.

Preuß regt an, die rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Nationalen Naturmonumenten im Land Brandenburg so auszugestalten, dass auch weitere Gebiete als Nationales Naturmonument per Verordnung festgesetzt werden können. Beispielsweise könnte die ehemalige Heeresversuchsstelle Kummersdorf (Teltow-Fläming) zum Nationalen Naturmonument erklärt werden. Preuß: „Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten spielt bei Nationalen Naturmonumenten der Kulturwert neben dem Naturwert eine wichtige Rolle. Ebenso müssen Nationale Naturmonumente die Anforderungen an Seltenheit und Eigenart erfüllen. Die ehemalige Heeresversuchsstelle Kummersdorf erfüllt die Voraussetzungen für ein Nationales Naturmonument.“

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