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Offener Brief zur Novellierung des Wassergesetzes: „Wichtige Zukunftsaufgaben nicht angepackt“

13. September 2017 | Flüsse & Gewässer, Kohle, Landwirtschaft

Aktion zur Novellierung des Wassergesetzes am 14.6.17 vor dem Landtag in Potsdam, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Eineinhalb Wochen, bevor das Brandenburgische Wassergesetz am 22.9.2017 im Umweltausschuss erneut debattiert wird, hat sich der BUND Brandenburg in einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden sowie die umweltpolitischen Sprecher von CDU, SPD, Linke und Grüne gewandt. In dem Schreiben fordert der Umweltverband die Politikerinnen und Politiker auf, sich zwei wichtige Fragen zu stellen: Führt dieser Entwurf des Brandenburgischen Wassergesetzes zu einem sparsameren Umgang mit der Ressource Wasser? Und entspricht der Entwurf den Anforderungen, die der Klimawandel stellt?

Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg erklärt: „Wir müssen leider feststellen, dass die wirklich großen Probleme rund um die kostbare und knappe Ressource Wasser nicht angegangen werden. Im Gegenteil: Die Ausgestaltung des Wasserentnahmeentgeltes setzt keinen Anreiz zum Wassersparen in der Landwirtschaft und privilegiert die ineffizienten Kohlekraftwerke und die Braunkohletagebaue, obwohl diese hohe Folgekosten durch Wasserverschmutzung verursachen. Eine Sicherung des Landeswasserhaushaltes sowie eine Anpassung an den Klimawandel werden mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht.

Besonders die indirekte Subventionierung der klimaschädlichen Braunkohle wird von dem Umweltverband kritisiert. Diese sei nicht mehr zeitgemäß und den Bürgerinnen und Bürgern kaum zu vermitteln. So hat beispielsweise der Bergbaubetreiber für die Entnahme von 118 Millionen Kubikmetern Wasser aus dem Tagebau Jänschwalde in 2015 nur rund 14.000 € bezahlt. Im gleichen Zeitraum hatte die Energie und Wasser Potsdam GmbH für die Entnahme von ca. 11 Millionen Kubikmetern Grundwasser zur Trinkwasserversorgung der Potsdamer Bevölkerung eine Million Euro zu entrichten. „Eine unglaubliche Ungerechtigkeit. Insbesondere wenn man bedenkt, dass die mit dem Wassernutzungsentgelt eingenommenen Mittel dringend nötig wären, um für die Verschmutzung der Gewässer mit Eisenhydroxid und Sulfat – eine Folge der Tagebaue – aufzukommen“, so Preuß.

Ein weitere Kritikpunkt: Beim Schutz der Gewässer vor Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft wird auf ein sehr wesentliches Instrument ‒ den Gewässerrandstreifen ‒ verzichtet. So heißt es im Brief: „Mehr als die Hälfte der nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Oberflächengewässer verfehlen den guten ökologischen Zustand aufgrund von Stickstoffeinträgen. Der überwiegende Teil dieser Stickstoffeinträge stammt aus der Landwirtschaft. Hier sind zehn-Meter-breite Streifen, auf welchen der Einsatz von Pestiziden und Dünger verboten sind, verbindlich festzulegen. Die jetzt vorgeschlagene Freiwilligkeit plus Rechtsverordnung, wenn die gute Wasserqualität nicht erreicht wird, greift erst, wenn es zu spät ist.

Redaktionelle Hinweise:

Der offene Brief kann hier heruntergeladen werden.

 

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