Für viele Seen und Flüsse, wie beispielsweise die Elbe, werden die Ziele bis ins Jahr 2045 oder gar darüber hinaus verschoben. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Der BUND verlangt von Brandenburg daher wesentliche Nachbesserungen der behördlichen Planungen.
Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg: „Brandenburg gefährdet den Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, wenn die Umsetzung des Gewässerschutzes erst in ferner Zukunft erfolgen soll. Wir müssen jetzt handeln, denn wir befinden uns bereits mitten in einer Gewässer-krise. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, muss Brandenburg nachbessern.“
Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser, damit steigt deren Schadstoffkonzentration. Auch steht in Trockenphasen weniger Wasser für die Verdünnung der sulfathaltigen Sümpfungswässer aus Braunkohletagebauen zur Verfügung. Die Verdünnung ist notwendig, um den Grenzwert von 250 mg/l Sulfat im Trinkwasser einhalten zu können. Für die Verringerung und Vermeidung der Bergbaufolgen fehlen Konzepte. Diese müssten die WRRL-Anforderungen integrieren, um die Trinkwasserqualität für die Zukunft zu sichern.
Starkregen, der in Folge des Klimawandels zukünftig häufiger auftreten wird, führt zu unkontrollierten Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser in die Gewässer. Die Landesregierung muss für die Reduzierung der Gewässerbelastung die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Außerdem müssen die Verursacher der Gewässerbelastungen für die Kosten aufkommen und schädliche Bewirtschaftungsmethoden unterbunden werden.
Die Länder identifizieren die Landwirtschaft unter anderem wegen zu hoher Nitrateinträge als eine Hauptverursacherin schlechter Wasserqualität. Auch mit den durch Erosion ausgelösten Sediment-einträgen trägt sie maßgeblich zum schlechten Zustand der Gewässer bei. Steuer-finanzierte Agrarbeihilfen darf es künftig nur noch geben, wenn Gewässerschutzstandards eingehalten werden.
Carsten Preuß: „Dreh- und Angelpunkt ist auch eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit. Nur so gibt es gesellschaftlichen Rückhalt für die notwendigen Maßnahmen, um das Allgemeingut Wasser zu schützen. Die brandenburgische Landesregierung hatte allerdings keine Dialogveranstaltungen angeboten, und die technische Ausdrucksweise und die Unübersichtlichkeit der Anhörungsdokumente stellten eine große Hürde für die Beteiligung der Bevölkerung dar. Fristver-längerungen nach 2027 dürfen nur gut begründete Ausnahmen sein. Je länger wir warten, desto teurer wird künftiger Gewässerschutz. Wir haben es in der Hand, künftigen Generationen einen Zugang zu kostbarem Trinkwasser zu ermöglichen.“
Der BUND-Brandenburg wird zum Fristende der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Elbe eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Der Umweltverband macht zudem auf Bundes- und Landesebene Vorschläge zu Maßnahmen, um den guten ökologischen Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser bis zum Jahr 2027 zu erreichen.
Weitere Informationen:
Link zu den Stellungnahmen:
Die Stellungnahme des BUND-Brandenburgs zur Elbe
Die Stellungnahme des BUND finden Sie unter: www.bund.net/stellungnahme-wrrl
Zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/
Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf
BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/