EU-Wiederherstellungsverordnung: Mit politischem Willen, gäbe es auch Wege zur Umsetzung

23. April 2026 | Artenschutz, Moorschutz, Naturschutz

Zum Start der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung äußert das Umwelt- und Agrarministerium Kritik an der Umsetzungsfähigkeit der Verordnung. Die Verordnung hat zum Ziel geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen und damit die biologische Vielfalt und die Resilienz von Ökosystemen zu stärken.

Thomas Volpers, stellvertretender Vorsitzender des BUND Brandenburg ordnet ein: „Die Renaturierung und Wiederherstellung geschädigter Flüsse, Auen, Wälder, Moore und Agrarlandschaften ist dringend notwendig und zahlt sich aus. Denn die Umsetzung von Maßnahmen rentiert sich bis zu zehnmal, indem Schäden durch Hoch- oder Niedrigwasser vermieden werden, die öffentliche Gesundheit profitiert und die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und Wasserressourcen steigt. Dass die Verordnung zu viel Bürokratie verursache oder zu viel koste sind für mich vorgeschobene Argumente, um ein Vorankommen beim Naturschutz auf europäischer Ebene und in Brandenburg politisch aktiv zu verhindern. 

Mit politischem Willen, gäbe es auch Wege zur Umsetzung. Zum Beispiel indem jetzt schon bestehende Fördergelder gezielter für die Zielerreichung der Verordnung eingesetzt werden würden. Stattdessen verteilt man sie bei der Landwirtschaft größtenteils noch mit der Gießkanne. Seit letzter Woche stehen neue Fördermittel für den Moorschutz und den Aufbau von moorschonenden Wertschöpfungsketten vom Bund bereit. Eine Chance für die Brandenburger Landwirtschaft den Kurs auf Zukunft zu stellen. Diese Chance muss Ministerin Mittelstädt ergreifen und aktiv voranbringen!“ 

Hintergrund zur WVO:

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (EU-WVO) legt die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume zum ersten Mal rechtlich verbindlich auf Europaebene fest. Dafür werden konkrete Zielsetzungen für geschädigte Agrarökosysteme, Moore, Gewässer, Wälder und Stadtökosysteme bis 2050 festgelegt. Die Verordnung ergänzt bestehende Naturschutzinstrumente wie die Natura2000-Richtlinie, ermöglicht das Erreichen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dient gleichzeitig der Umsetzung internationaler Verpflichtungen wie des Globalen Biodiversitätsrahmens (Kunming-Montreal) und der EU-Biodiversitätsstrategie. Nationale Maßnahmenpakete wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden auf ein gesetzliches Fundament gesetzt. 

Hintergrundpapier zur WVO des BUND Brandenburg

Neues Förderprogramm des Bundes für Moorschutz

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