EU-Wiederherstellungsverordnung: Was bedeutet das für den Brandenburger Naturschutz?

03. Dezember 2025 | Naturschutz, Bäume, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Moore, Wälder

Foto von Michaela Kruse

Inhalt

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (EU-WVO) oder auch „Gesetz zur Rettung der Natur“ legt die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume zum ersten Mal rechtlich verbindlich auf Europaebene fest. Dafür werden konkrete Zielsetzungen für geschädigte Ökosysteme (Agrarökosysteme, Moore, Gewässer, Wälder, Stadtnatur) bis 2050 mit ersten Meilensteinen in den Jahren 2030 und 2040 festgelegt. 

Mit dem Inkrafttreten August 2024 gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP), zu dem die Bundesländer zuarbeiten müssen und für den es eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf Bundesebene gibt. 

Die Verordnung ergänzt bestehende Naturschutzinstrumente wie Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutz-Richtlinien, ermöglicht das Erreichen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dient gleichzeitig der Umsetzung internationaler Verpflichtungen wie des Globalen Biodiversitätsrahmens (Kunming-Montreal) und der EU-Biodiversitätsstrategie. Nationale Maßnahmenpakete wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden auf ein gesetzliches Fundament gesetzt. 

Kurzum eine eierlegende Wollmilchsau, die bestehende Naturschutzpolitik stärken soll – darin besteht auch die Chance für Brandenburg! 

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