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BUND Brandenburg reicht Klage wegen Intransparenz bei Deckung der Bergbaufolgekosten ein

29. Mai 2020 | Kohle

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND Brandenburg und ClientEarth

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Brandenburg und ClientEarth wollen auf dem Rechtsweg erreichen, dass die vielen Unbekannten um die Rekultivierungskosten bei den brandenburgischen Tagebauen beseitigt werden. Die Klage richtet sich gegen eine Entscheidung des Landesbergamtes (LBGR), welche dem BUND den Zugang zu Informationen über Einzelheiten des Aufbaus des sogenannten Sondervermögens der für die Ansparung der Rekultivierungsmittel gegründeten Zweckgesellschaft verwehrte. Die Umweltschützer hatten bereits im August 2019 beim LBGR einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt, um Einblick in die Vorsorgevereinbarung und ihren Anlagen zu erhalten.

Mit einem pauschalen Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der LEAG und das angeblich fehlende öffentliche Interesse wurden Zahlen jedoch weitreichend geschwärzt und Anlagen zum Teil gar nicht ausgehändigt. Für die Vorsitzende des BUND Brandenburg, Franziska Sperfeld, ein inakzeptables Vorgehen: „Da die Zweckgesellschaft als 100-prozentige Tochter der LEAG geplant wurde, soll der Öffentlichkeit offenbar auf alle Zeit vorenthalten werden, wieviel Geld wann in diese eingezahlt werden soll und wie dieses Geld angelegt werden darf. Damit muss vom Schlimmsten ausgegangen werden – etwa von hochriskanten Spekulationen. Es muss den Steuerzahler*innen möglich sein zu überprüfen, ob die Rekultivierungsgelder langfristig in ausreichender Höhe vorliegen werden. Schließlich bleibt im Zweifel der Schaden an ihnen hängen.

Bisher ist lediglich bekannt, dass in Brandenburg bis Mitte 2021 ein Sockelbetrag von ca. 100 Millionen Euro in die Zweckgesellschaft eingezahlt werden soll und das Sondervermögen bis zum Ende der aktiven Tagebaue im Jahr 2033 auf 770 Millionen Euro anwachsen soll. Wesentliche Teile der Informationen sollen jedoch nach dem Willen von LEAG und Bergbehörde weiterhin geheim bleiben: In welchen Abständen und bis wann die weiteren Gelder eingezahlt werden sollen und ebenso wie dieses Geld angelegt werden darf (sog. Anlagerichtlinie). Diese Informationen sind für eine Einschätzung zur Höhe des möglichen Fehlbetrages bei einer vorzeitigen Insolvenz der LEAG jedoch höchst relevant.

Nach dem Bergrecht ist die LEAG verpflichtet, die finanzielle Sicherheit dafür dazu stellen, dass die Schäden an Umwelt und Landschaft durch den Tagebau beseitigt werden. Ida Westphal, Juristin bei ClientEarth, ergänzt: „Die Einstufung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verhindert jegliche Überprüfbarkeit für die Öffentlichkeit und im Ergebnis die Durchsetzung des Verursacherprinzips. Übersehen wird dabei, dass es sich eben nicht um eine normale Geschäftstätigkeit handelt, sondern eine an der ein hohes öffentliches Informationsinteresse besteht. Wir sehen hier leider ein ähnliches Muster wie im Umgang mit den Entschädigungszahlungen beim Kohleausstieg – das Intransparenz immer noch überwiegt. Das ist schwer vermittelbar, wenn es um insgesamt Milliardensummen geht.“

Unabhängig von der intransparenten Ausgestaltung sehen BUND und ClientEarth die Zweckgesellschaft als solche ungeeignet an, um die Mittel der LEAG insolvenzfest zu sichern. Deswegen haben sie vor einigen Wochen Widerspruch gegen den Hauptbetriebsplan Welzow-Süd eingelegt. Es habe eine wichtige Zulassungsvoraussetzung gefehlt, da die notwendige Sicherung der Rekultivierungskosten zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht gegeben war, argumentieren die Umweltschützer. Demnach stehe die Zulassung des Planes im Widerspruch zum Verursacherprinzip, welches im Bundesbergrecht verankert ist.

Hintergrund:

Für die Sicherung der Rekultivierungskosten der Lausitzer Tagebaue hat Brandenburg eine sogenannte Vorsorgevereinbarung mit dem Bergbaubetreiber LEAG geschlossen. Diese sieht die Einzahlung eines Sondervermögens in eine Zweckgesellschaft vor, welches zukünftig für die Deckung der Kosten – beispielsweise der noch jahrzehntelangen Schäden an den Gewässern der Region – zur Verfügung stehen soll. Doch nahezu alle Zahlen und Informationen zu dieser Konstruktion werden als Betriebsgeheimnisse eingestuft. Im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg soll die LEAG außerdem insgesamt 1,75 Mrd. Euro Entschädigung erhalten, wobei derzeit unklar ist, wie sich diese Summe zusammensetzt und welcher Anteil daran für höhere Kosten der Rekultivierung vorgesehen wurde.

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