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Die Zehnerjahre: Unterschriftenmarathon und juristische Finesse

18. Februar 2021 | Alleen, Biber, BUNDzeit, Kohle, Moorschutz, Naturerleben, Oderausbau, Verkehr, Wolf, Massentierhaltung

Spektakuläre Erfolge der Umweltpolitik kamen in den Zehnerjahren über die Volksgesetzgebung. Und es blieb wichtig, vor Gericht auf die Einhaltung bestehender Gesetze zu pochen.

Unterschriftensammlung für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung 2016

Um einen Gesetzesvorschlag allen Wahlberechtigten zum Volksentscheid vorzulegen, gilt es zwei Vorstufen zu nehmen: die Volksinitiative (20.000 Unterschriften) und das Volksbegehren (80.000 Unterschriften in Brandenburg, 173.000 in Berlin). Zum Aufwärmen für den Unterschriftenmarathon der Zehnerjahre legte der BUND in Brandenburg 2010 über 25.000 Unterschriften für die 1:1-Nachpflanzung von Alleebäumen vor. 2013 schaffte es der Vorstoß zur Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes bis zum Volksentscheid und scheiterte knapp – weil der Senat trickreich verhinderte, dass der Entscheid gleichzeitig mit der Bundestagswahl abgehalten wurde.

2014 feierte der BUND seinen vielleicht größten Erfolg in Berlin: Eine Mehrheit der Wahlberechtigten votierte im Volksentscheid für den Erhalt des Tempelhofer Felds als Freifläche. Gemäß der Devise, zuerst versiegelte Flächen optimal zu nutzen, hatte der BUND gegen die von SPD und CDU forcierte Bebauung mobilisiert – wie in den anderen Fällen in einem breiten gesellschaftlichen Bündnis. So auch beim Brandenburger Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Nachdem es mit über 100.000 Unterschriften 2016 erfolgreich endete, einigten sich die Initiator*innen auf einen Kompromiss mit der rotroten Landtagsmehrheit. So wird es aktuell möglicherweise auch bei der Volksinitiative zum Artenschutz laufen, die zu Redaktionsschluss mit den Landnutzer*innenverbänden über verringerte Düngemittel- und Pestizideinsätze verhandelte.

Detailarbeit war und ist auch auf einem zweiten Feld nötig, das der BUND nicht erst seit den Zehnerjahren erfolgreich bestellt. Dutzendemal hat der BUND in Berlin und Brandenburg seit 1980 bzw. 1991 gegen Verwaltungsentscheidungen geklagt. Nicht jeder Prozess wurde gewonnen, viele endeten aber mindestens mit Teilerfolgen. Das zeigt, wie wichtig das auf politischer Ebene immer wieder attackierte Verbandsklagerecht ist, denn Verwaltungshandeln scheint immer wieder fehleranfällig zu sein.

Ein wegweisendes Urteil erging 2015, als der BUND gegen einen geteerten Weg in einer Grünanlage als Ausgleichsmaßnahme“ für andernorts zerstörte Natur klagte. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass nur Natur Natur ersetzen kann. 2016 setzte ein vom BUND unterstützter Anwohner einer Hauptverkehrsstraße Tempo 30 zur Senkung
der Lärm- und Abgasbelastung durch. Und 2020 endete der 16-jährige Rechtsstreit über eine geplante Mastanlage im uckermärkischen Haßleben erfolgreich, der Megastall für 37.000 Schweine kommt nicht.

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2021-1. Mehr zum Schwerpunktthema „30 + 40 Jahre BUND in Brandenburg und Berlin“:

BUND-Chronik 1980–2021

Die Achtzigerjahre: Frischluftschneisen statt Lärmkorridore

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