BUND Landesverband Brandenburg
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Alleen der Zukunft

Damit es auch in Zukunft noch Alleen gibt, muss für jeden gefällten Alleebaum ein neuer gepflanzt werden. Sonst nimmt die Anzahl der Alleebäume langsam aber sicher ab. Da die ausreichende Nachpflanzung meistens an fehlenden Landesmitteln scheitert, fordert der BUND Brandenburg einen Alleenfonds zur zweckgebundenen Finanzierung von Nach- und Neupflanzungen.

Das Problem

Die Alleenkonzeption der Landesregierung aus dem Jahr 2007 widerspricht dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde nämlich der bis dahin vorgeschriebene baumbezogene Ausgleich abgeschafft: Früher musste für jeden gefällten Alleebaum mindestens ein neuer gepflanzt werden. Das wollte man angesichts leerer Kassen ändern. Seit 2008 soll pro Jahr eine feste Anzahl von Bäumen nachgepflanzt werden, nämlich 5.000 Stück an Bundes- und Landesstraßen – das entspricht in etwa 30 km Alleen. Die Bäume sollen nur noch in ganzen Alleeabschnitten, jedoch nicht mehr in Lücken gepflanzt werden.

Das Problem dabei: Nach amtlichen Angaben wird die Zahl der zu fällenden Alleebäume in den nächsten Jahren stark ansteigen, auf etwa 9.000 Bäume jährlich. Grund dafür ist der schlechte Zustand vieler Bäume aufgrund von Salzschäden und unsachgemäßer Pflege. Pflanzt man pro Jahr nur 5.000 Bäume nach, käme es zu einer sehr starken Abnahme des Alleebestandes. Das Konzept sieht vor, dass nach 2030 der Alleenbestand wieder ansteigt, so dass es um 2055 wieder so viele Alleen geben würde wie heute. Diese Rechnung geht natürlich nur auf, wenn über Jahre hinweg das Konzept umgesetzt und jährlich 5.000 Bäume gepflanzt werden. Mittlerweile hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Ziel schon mehrfach verfehlt wurde. Allein in den Jahren 2008–2013 wurden 5.592 Bäume (entspricht ca. 37,7 km) weniger gepflanzt als geplant.  

Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden hat der BUND Brandenburg im Jahr 2009 eine Volksinitiative für den langfristigen Erhalt der Alleen in Brandenburg gestartet. Unter dem Titel „Rettet Brandenburgs Alleen“ sammelte das Bündnis 27.000 Unterschriften gegen die Alleenkonzeption. Der Landtag lehnte die Forderungen im Herbst 2010 ab. Immerhin beauftragte der Landtag die Landesregierung, die umstrittene Alleenkonzeption im Jahr 2011 zu evaluieren. Im Zuge dessen sollte unter anderem geprüft werden, welche Maßnahmen zur Pflanzung zusätzlicher Alleebäume führen können und wie die mittel- und langfristige Finanzierung des Alleenschutzes sichergestellt werden kann. Mehrfach wurde die Landesregierung durch die Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen sowie diverse Anfragen im Landtag an den Beschluss zur Evaluierung erinnert. Trotzdem dauerte es mehr als drei Jahre ehe ein Evaluierungsbericht vorgelegt wurde. Unserer Ansicht nach sind die Ursachen der fehlenden Nachpflanzungen nur unzureichend untersucht worden, da das Hauptproblem der Alleenkonzeption gar nicht erkannt wurde. 

Die Lösung

Die nach wie vor meist negative Bilanz der Fällungen und Pflanzungen in Alleen macht die Einrichtung eines Alleenfonds nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns (bekanntermaßen auch kein reiches Bundesland!) notwendig, denn ein solcher Fonds ist sehr gut dazu geeignet, landesweit die Bestandssicherung durch Nach- und Neupflanzung von Alleen zu organisieren und zu finanzieren.

Die Einrichtung eines Fonds hat den Vorteil, dass die Gelder vor Haushaltssperren und anderen haushaltsrechtlichen Regelungen geschützt sind. Daneben hätte er auch den entscheidenden Vorteil, dass Gelder auch über einen längeren Zeitraum akkumuliert werden können, um gegebenenfalls größere Alleeneuanlagen zu ermöglichen. Darüber hinaus können so Spenden eingeworben und ebenfalls dort eingezahlt werden.

Der Ausgleichsbetrag für Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen muss zweckgebunden für die Pflege alter Alleen oder die Anlage neuer Alleen verwendet werden. Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich nach dem Wert des Baumes, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste. Dieses Ersatzgeld ist in den Alleenfonds einzuzahlen. Denkbar sind weiterhin Einzahlungen aus den verschiedenen Eingriffsregelungen für Straßenbaumaßnahmen (z. B. aus landschaftspflegerischen Begleitplänen) sowie zweckgebundene Spenden.    

Positionspapier von NABU und BUND zu Alleebaum-Nachpflanzungen

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