(Michaela Kruse/BUND Brandenburg)
Trotz dieser Entwicklung hat der brandenburgische Landtag bislang keinerlei wirksame Maßnahmen ergriffen, um den Zustand der Natur zu stabilisieren und den Verlust an Artenvielfalt aufzuhalten. Naturschützerinnen und Naturschützer weisen seit Langem darauf hin, dass isolierte Naturschutz- und FFH-Gebiete allein nicht ausreichen, um Populationen langfristig zu erhalten. Entscheidend ist ein funktionierender Biotopverbund, der Lebensräume miteinander vernetzt und Wanderbewegungen sowie genetischen Austausch bei Tier- und Pflanzenarten ermöglicht.
Gerade Landschaftsschutzgebiete spielen in diesem Verbund eine zentrale Rolle. Sie bilden die verbindenden Räume zwischen den streng geschützten Naturschutzgebieten. Der Landtag hat im Zuge des Bürokratieabbaus eine Schwächung des Schutzstatus von Landschaftsschutzgebieten beschlossen. Dieser Rückschritt verschärft die ohnehin angespannte Lage der Natur in Brandenburg weiter.
„Wer den Biotopverbund schwächt, treibt das Artensterben weiter voran. Besonders wichtig sind zur Förderung der Artenvielfalt Verbindungen zwischen Fließ- und Kleingewässern für Amphibien, Waldkorridore für wandernde Säugetiere wie die Wildkatze und Feldgehölze für Vögel in der Agrarlandschaft“, sagt Carsten Preuß, Co-Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. „Landschaftsschutzgebiete stellen diese Verbindungen her. Insbesondere in diesen Landschaften finden sich die für Brandenburg charakteristischen Strukturen mit Hecken, Alleen oder extensiv genutzten Wiesen und Weiden. Werden sie verbaut und zerschnitten, können Tiere und Pflanzen nicht mehr wandern. Wir nehmen der Natur Stück für Stück den Lebensraum.“
Der BUND Brandenburg fordert daher den Landtag auf, den Schutzstatus der Landschaftsschutzgebiete zu stärken. Landschaftsschutzgebiete schützen historisch gewachsene Kulturlandschaften und bewahren deren Schönheit und Eigenart. Kulturlandschaften prägen das Heimatgefühl und die regionale Identität. Sie sind touristisch attraktiv und erhöhen die Lebensqualität von Anwohnerinnen und Anwohnern.
Sie sind aber auch ein wichtiges Instrument des Natur- und Artenschutzes. Denn sie sind die verbindenden Korridore zwischen isolierten FFH- und Naturschutzgebieten. Daher müssen sie ökologisch aufgewertet und konsequent geschützt werden. Nur vernetzte Lebensräume sichern langfristig stabile Populationen und somit die Artenvielfalt.
Die Landesregierung muss endlich wirksame Schritte zur Verbesserung des Naturzustands einleiten: Renaturierung, Wiederherstellung und Vernetzung von Lebensräumen, Stärkung des Wasserrückhalts in der Landschaft und eine konsequente Umsetzung des Naturschutzrechts.
„Die enger werdenden finanziellen Spielräume dürfen nicht zu Lasten unserer eigenen Lebensgrundlagen gehen. Weder bei der finanziellen Ausstattung des Naturschutzes noch beim dringend benötigten Personal darf gespart werden. Wer heute beim Schutz von Natur und Landschaft kürzt, riskiert morgen irreversible Schäden und höhere Folgekosten. Eine verantwortungsvolle Politik muss sicherstellen, dass der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen Priorität behält – auch und gerade in Zeiten knapper Kassen“, so Carsten Preuß.
Hintergrund zum Tag der biologischen Vielfalt:
Die Vereinten Nationen haben den 22. Mai als Internationalen Tag der Biologischen Vielfalt (IDB) eingeführt. An diesem Tag im Jahr 1992 wurde das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) verabschiedet. Es zählt – gemeinsam mit dem Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und der Wüstenkonvention (UNCCD) – zu den drei zentralen völkerrechtlichen Verträgen, die 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro beschlossen wurden.
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