Wasserknappheit im Spreegebiet: Ministerin Mittelstädt verwechselt Ursache und Wirkung

30. Juli 2026 | Energiewende, Klimawandel, Kohle, Kohle, Wasser, Flüsse & Gewässer

Nicht der Kohleausstieg verursacht die Wasserprobleme der Lausitz, sondern der jahrzehntelange Braunkohleabbau mit seiner großflächigen Grundwasserabsenkung. Der Ausstieg und die Stilllegung der Tagebaue sind die notwendige Voraussetzung, um die fortgesetzte Schädigung des Wasserhaushalts zu beenden. Bei der Bewältigung der Bergbaufolgen müssen insbesondere die verantwortlichen Unternehmen nach dem Verursacherprinzip in die Pflicht genommen werden.

Brandenburgs Umweltministerin Hanka Mittelstädt fordert angesichts der absehbaren Wasserknappheit im Spreegebiet eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes. Zur Begründung verweist sie darauf, dass der Bund den Kohleausstieg beschlossen habe. Diese Darstellung ist aus Sicht des BUND Brandenburg falsch.


Der Kohleausstieg wurde zwar durch ein Bundesgesetz geregelt. Auf Grundlage des Kohlekompromisses verständigten sich der Bund und die Braunkohleländer jedoch gemeinsam auf den Ausstiegspfad. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke stimmte dieser Vereinbarung ausdrücklich zu. Zugleich haben brandenburgische Behörden über Jahrzehnte den Betrieb der Tagebaue und die damit verbundene Grundwasserhebung genehmigt.


„Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an länderübergreifenden Maßnahmen kann sinnvoll und notwendig sein. Sie entbindet das Land und die Bergbauunternehmen aber nicht von ihrer eigenen Verantwortung.“ erklärt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.


Für den Betrieb der Tagebaue wurde das Grundwasser in der Lausitz über Jahrzehnte großflächig abgesenkt. Dadurch entstand ein künstliches System: Während die Landschaft rund um die Tagebaue entwässert wurde, erhöhte das eingeleitete Sümpfungswasser den Abfluss der Spree. In trockenen Zeiten stammt ein erheblicher Anteil des Spreewassers aus dieser bergbaulichen Grundwasserhebung.
„Dass Sümpfungswasser zeitweise den Abfluss der Spree stützt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wasserhaushalt der Lausitz durch den Braunkohleabbau massiv geschädigt wurde“, so Kruschat. „Die vermeintliche Stützung der Spree beruht auf der fortgesetzten Entwässerung ganzer Landschaften. Dieses künstliche System kann keine dauerhafte Lösung sein.“


Der Kohleausstieg ist daher nicht die Ursache der Wasserprobleme. Er beendet vielmehr schrittweise den fortgesetzten Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt. Mit dem Ende der Sümpfung entfällt allerdings auch die künstliche Wasserzufuhr zur Spree. Zugleich werden erhebliche Wassermengen für die Stabilisierung und Flutung der Tagebaurestlöcher benötigt. Der Ausstieg ist damit die notwendige Voraussetzung für eine Erholung des Wasserhaushalts, löst die bestehenden Bergbaufolgen aber nicht allein.


Der BUND Brandenburg fordert eine klare Rangfolge bei der Wasserverteilung: Die Trinkwasserversorgung, der Schutz der natürlichen Ökosysteme und die Sicherung eines ökologisch erforderlichen Mindestabflusses müssen Vorrang haben. Erst danach können weitere Nutzungen und die Flutung der Tagebaurestlöcher abgewogen werden.


Die länderübergreifende Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ erarbeitet derzeit ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für die Lausitz. Der BUND Brandenburg begrüßt diese Zusammenarbeit, hält angesichts zunehmender Trockenperioden aber eine Beschleunigung für notwendig.


Für die Rekultivierung und die Bewältigung der Bergbaufolgen bestehen langfristige Verpflichtungen in Milliardenhöhe. Zwar hat die LEAG Rückstellungen gebildet und Mittel in Vorsorgegesellschaften eingezahlt. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob damit sämtliche Verpflichtungen dauerhaft und insolvenzfest abgesichert sind.


Die Landesregierung muss die langfristigen Kosten und die vorhandene Vorsorge transparent und unabhängig überprüfen lassen. Sollte sich eine Finanzierungslücke zeigen, muss die Bergbehörde zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen. Zudem muss der gesamte LEAG-Konzern durch verbindliche Garantien oder Bürgschaften an der Absicherung beteiligt werden.


Das Bundesberggesetz ermöglicht es den zuständigen Behörden, Sicherheitsleistungen zur Absicherung der Wiedernutzbarmachung zu verlangen. Der BUND Brandenburg fordert, diese Möglichkeit konsequent zu nutzen und die notwendigen Mittel in einer unabhängigen, insolvenzfesten Struktur zu sichern.
„Nicht der Kohleausstieg zerstört den Wasserhaushalt der Lausitz – er beendet den fortgesetzten Eingriff“, betont Kruschat. „Die Wiederherstellung wird Jahrzehnte dauern. Deshalb müssen jetzt die Verursacher in die Pflicht genommen und die notwendigen Gelder gesichert werden. Es ist absehbar, dass die bisherigen Vorkehrungen dafür nicht ausreichen werden.“
 

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