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Straßengesetz verhindert Alleenschutz! BUND Brandenburg fordert Landtag auf, die Gesetzesgrundlage zu ändern.

22. Januar 2021 | Alleen, Bäume

Alleebäume stehen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz unter Schutz. Für das Fällen der Bäume ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung erteilen sich die Brandenburger Straßenbaubehörden selbst, häufig ohne die Natur- und Umweltbehörden einzubeziehen. Dies ist nach der aktuellen Fassung des Brandenburger Straßenbaugesetzes zulässig, trägt aber mit dazu bei, dass eine hohe Anzahl von Alleebäumen gefällt wird. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 5.238 Alleebäume gefällt. Der BUND Brandenburg fordert daher den Landtag in einem Schreiben auf, das Straßengesetz so zu ändern, dass für die Genehmigung von Eingriffen in den Alleebaumbestand nicht mehr die Straßenbaubehörden, sondern die Natur- und Umweltbehörden zuständig sind.

 (Sylvia Voß)

„Nach unserer Auffassung sollten Naturschutzbehörden über Naturschutzbelange entscheiden, nicht die Straßenbaubehörden. Dass die Straßenbaubehörden sich selbst die Ausnahmegenehmigung für das Fällen von Alleebäumen erteilen können, hat in der Vergangeheit mehrfach dazu geführt, dass erhaltungswürdige Alleen verschwunden sind, obwohl man sie hätte erhalten können, so zum Beispiel in Beelitz an der B246 und in Teltow-Ruhlsdorf. Unsere Klagen gegen Fällungen wurden leider oft abgewiesen“, so Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

Der BUND ist in der Vergangheit mehrfach mit Klagen gegen geplante Alleebaumfällungen gescheitert, da die Gerichte auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage im Sinne des Straßenbaus entschieden haben. Der BUND geht davon aus, dass weniger Alleebäume gefällt werden, wenn die Fällungen durch die Untere Naturschutzbehörde und nicht wie bisher vom Landesbetrieb Straßenwesen genehmigt werden müssen.

Außerdem hofft der BUND, dass mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Naturschutzbehörden anerkannte Umweltverbände besser in die Planungen einbezogen werden. In der Vergangenheit hat der Verband oft nur aus den Medien erfahren, dass Fällungen von Alleebäumen unmittelbar bevorstehen. Unter solchen Informationsmissständen kann der Umweltverband sein Klagerecht nur unzureichend wahrnehmen.

Hintergrund:

Nach Angaben des Landesbetriebes Straßenwesen sind im Jahr 2019 an Bundes- und Landesstraßen 5.238 Alleebäume gefällt, aber nur 1.078 gepflanzt worden. Für fünf gefällte Alleebäume ist also nur ein Baum nachgepflanzt worden. Nach Auffassung des BUND müsste mindestens im Verhältnis 1:1 nachgepflanzt werden, denn weitere Verluste, wie zum Beispiel durch Sturmschäden, werden in der Statistik gar nicht erfasst. 

Aktuell verfehlt das Land Brandenburg sein selbst gestecktes Ziel, jährlich 5.000 Alleebäume zu pflanzen, bei Weitem. Aber selbst wenn das Land nun mit dieser Pflanzrate beginnt, ist der Verlust von 11.499 Alleebäumen, der allein zwischen 2015 und 2019 entstanden ist, kaum auszugleichen, wenn weiterhin so viele Bäume gefällt werden. 

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