Referentenentwurf zur Wolfsjagd schafft Rechtsunsicherheit und löst Konflikte nicht

23. Dezember 2025 | Artenschutz, BUND, Landwirtschaft, Naturschutz, Wolf, Wolf, Biber, Elch und Co

Der BUND Landesverband Brandenburg hat Ministerin Hanka Mittelstädt (MLEUV) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 14. November 2025 zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) übermittelt. Der Entwurf ist aus Sicht des Verbands nicht unionsrechtskonform und verlagert wesentliche Fragen in die Länder - zu Lasten von Vollzug und Rechtssicherheit.

Wolfsspur (Mario Sitte/BUND Brandenburg)

Statt einer pauschalen Jagdzeit braucht es konsequenten Herdenschutz, klare Verfahren und - wo erforderlich - die gezielte Entnahme einzelner problemverursachender Tiere. Trotz der jüngsten Einigung des Ministeriums mit dem Schafzüchterverband bleiben dafür intensivere Anstrengungen im Weidetierschutz notwendig: Förderung, Beratung und praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen müssen deutlich verstärkt werden.

„Wirksames Wolfsmanagement entsteht nicht durch eine allgemeine Jagdzeit, sondern durch belastbares Monitoring, wirksamen Herdenschutz und eine rechtlich saubere, selektive Entnahme dort, wo sie tatsächlich geboten ist“, so Carsten Preuß, Co-Vorsitzender des BUND Brandenburg.

Hintergrundinformationen: Forderungen des BUND
Keine pauschale Jagdzeit und keine Entnahme „auf Vorrat“; stattdessen selektive, begründete Entnahmen einzelner Problemtiere.
Verbindliches, qualitätsgesichertes Monitoring als Grundlage jeder Managemententscheidung und zur Wahrung des Erhaltungszustands.
Bundesweit einheitliche, überprüfbare Kriterien für „zumutbaren Herdenschutz“ sowie eine deutliche Stärkung von Förderung, Beratung und Umsetzung.
Keine pauschalen Abschusskulissen oder wolfsfreien Zonen; keine Ausweitung auf tierschutz- und naturschutzrechtlich problematische Jagdmethoden.
 

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